Fragen und Antworten zum Coronavirus

von Karl Brodschneider

Aktuelle Informationen für die Landwirtschaft zum Coronavirus findet man im Internet unter www.bmlrt.gv.at

Die rasche Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die heimische Land- und Forstwirtschaft vor große Herausforderungen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat daher in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich (LK) einen Katalog erstellt, in dem Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema gegeben werden. Diese Liste, die unter www.bmlrt.gv.at zu finden ist, wird ständig aktualisiert und ergänzt. Zum Beispiel finden sich darin auch Informationen über Ausgangsbeschränkungen, über Tierversteigerungen und dringend notwendige Forstarbeiten.

Verhaltensregeln

Unter Einhaltung von strengen Verhaltensregeln und hohen Hygieneauflagen ist es weiterhin möglich, Tierversteigerungen und die Vermarktung über Sammelstellen durchzuführen. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter stellt dazu auf ihrer Website www.zar.at/Aktuelles/Archiv/2020/Verhaltensregeln-Rinderzucht eine umfassende Information zur Verfügung.Das BMLRT und die LK Österreich weisen in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Die Ausgangsbeschränkungen und das Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen gelten für landwirtschaftliche Betriebe nicht. Diese werden nämlich als kritische, systemerhaltende Infrastruktur betrachtet. Das bedeutet, landwirtschaftliche Betriebe können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen, Feldarbeit ist also nach wie vor möglich. Diese Regelung stellt aber keinen Freifahrtschein dar. Landwirtschaftliche Betriebe sollten sich auf unbedingt notwendige Arbeiten zur Sicherung der Lebensmittelproduktion beschränken. Vor allem Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko sind zu unterlassen.

Waldarbeit

Zulässig sind auch zwingend notwendige Arbeiten in der Forstwirtschaft. Grundsätzlich gilt: Hygienebestimmungen sind auch bei der Waldarbeit einzuhalten. Die Tätigkeiten sollten auf unbedingt notwendige Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Borkenkäfers reduziert werden. Wenn eine Abfuhr von Borkenkäferholz nicht möglich ist, sind phytosanitäre Maßnahmen zu treffen (Nasslagerung usw.). Zwingend notwendige Pflege- und Wiederbewaldungsmaßnahmen sind ebenfalls möglich. Die Produktion und der Verkauf von Forstpflanzen können erfolgen.

 

Beitragsfoto: SVS

 

Zum Thema passend

Einen Kommentar abgeben