Jetzt gibt es einen Verlustersatz!

von Karl Brodschneider

Mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ hilft das Landwirtschaftsministerium mit 60 Millionen Euro.

 

2020 war für die österreichische Landwirtschaft ein herausforderndes Jahr. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Coronakrise einzelne Branchen  – vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie – besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend. Mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ setzt die Bundesregierung jetzt eine wirksame Maßnahme zur Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern.

Die Betriebe und Betriebszweige sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt der pauschal errechnete Verlust eine bestimmte Höhe, werden 70 Prozent des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt. Das Gesamtvolumen des Verlustersatzes für die Landwirtschaft beträgt 60 Millionen Euro. Einkommensverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle können damit teilweise ersetzt werden.

 

Antragstellung ab 15. Februar

Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab 15. Februar 2021 beantragt werden. Voraussetzungen für die Unterstützung:

+ Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten hat (als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate, wie im Vorjahr).

+ Ein Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für den Zuschuss (für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell).

+ 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkommensverlustes werden als Zuschuss gewährt.

+ Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

+ Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei maximal bis zu 100.000 Euro für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten.

+ Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA).

 

Elisabeth Köstinger

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hat massiv für den Verlustersatz gekämpft.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erklärte dazu: „Viele Bäuerinnen und Bauern sind massiv von einbrechenden Absätzen betroffen, weil Gastronomie und Hotellerie geschlossen haben. Sie brauchen unsere Hilfe. Mit dem Verlustersatz für indirekt betroffene Betriebe in der Landwirtschaft lindern wir existentielle Nöte und fangen die größten Verluste auf.“

Über die betroffenen Sparten sagt sie: „Schweinebauern und Weinwirtschaft sind sehr stark betroffen. Große Verluste gibt es aber auch in anderen landwirtschaftlichen Bereichen. Der Verlustersatz kann von allen Landwirten beantragt werden, die unter den entsprechenden Verlusten massiv leiden.“

 

Praxistaugliche Lösung

Georg Strasser

Bauernbundpräsident Georg Strasser weist darauf hin, dass 60 Millionen Euro für die betroffenen Betriebe bereit stehen.

Bauernbundpräsident Georg Strasser erklärt dazu: „Was sich bereits im ersten Lockdown abgezeichnet hat, ist im zweiten harten Lockdown leider bittere Realität geworden. Veredelungsbetriebe haben durch den Wegfall der Abnehmer in der Gastronomie und Hotellerie mit herben Absatzverlusten zu kämpfen. Nun freut es mich, dass es nun eine praxistaugliche Lösung für diese indirekt betroffenen Betriebe in der Landwirtschaft gibt.“

Und Strasser weiter: „Mit 60 Millionen Euro können wir den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Betrieben unter die Arme greifen. Der Verlustersatz kann grundsätzlich von allen Betrieben beantragt werden, die einen dementsprechenden Verlust nachweisen können. Ich möchte mich dafür bei der gesamten Bundesregierung, aber allen voran bei Bundesministerin Köstinger bedanken.“

 

Ein wichtiger Schritt

Hans Seitinger

Der Vorsitzende der Agrarlandesräte, Hans Seitinger, zeigt sich über das Ergebnis der langwierigen Verhandlungen zufrieden.

Der Vorsitzende der Agrarlandesräte, Hans Seitinger, zeigte sich über das Ergebnis der langwierigen Verhandlungen ebenfalls zufrieden: „Viele unserer bäuerlichen Betriebe sind massiv von den Corona-Auswirkungen betroffen. Mit diesem Hilfspaket können zahlreiche Existenzen gerettet werden und es ist ein wichtiger Schritt für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln.“

Und so wie Strasser richtete er Dankesworte an die Hauptakteure in der Bundesregierung: „Ich danke der Bundesregierung mit Bundeskanzler Sebastian Kurz und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger für diese wertvolle Unterstützung unserer Bäuerinnen und Bauern.“

 

Beitragsfotos: agrarfoto.com/Bauernbund/Streibl

 

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grasmuck karl-Heinz 27. Januar 2021 - 17:15

+ Ein Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für den Zuschuss (für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell).
Ich bin Weinbauer……..und wie schaut es mit dem Berechnungsmodell aus ? Jeder schreibt einen Artikel das es in der Weinwirtschaft ein andres Modell gibt, aber wie schaut dieses aus ?????????????????? !!!

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