Lockdown im November

von NEUES LAND

Der Lockdown im November legt das Leben in den der Landwirtschaft nahestehenden Bereichen nicht still, aber es gibt strenge Regeln. Einige Sparten trifft es trotzdem hart.

Aufgrund der in den letzten Wochen stark gestiegenen Zahlen von Menschen, die an COVID-19 erkrankten, trat am Dienstag in Österreich ein für den ganzen November geltender Lockdown in Kraft. Damit will man die Infektionszahlen in den Griff bekommen und verhindern, dass das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Begleitet werden die Einschränkungen von einer Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Wie wirkt sich der Lockdown auf den Alltag in der Land- und Forstwirtschaft aus?

Landwirtschaftskammer

Beratungen in der Landeskammer und in den Bezirkskammern sind weiterhin möglich, erfordern aber unbedingt eine Terminvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind aber folgende Punkte zu beachten: Bei der Dienststelle ist die Klingel zu betätigen. Man wird dann vom jeweiligen Berater an der Tür abgeholt. Beim Betreten der Dienststelle sind die Hände zu desinfizieren, ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen. Außendienste sind weiterhin möglich.  

Versteigerungen

Zucht-, Nutz- und Schlachttierversteigerungen können weiterhin abgehalten werden, da diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit der Landwirte als zwingend erforderlich definiert sind und auch zur Sicherung der Versorgungskette von Lebensmitteln dienen. Auf den Rindermärkten werden die mit der zuständigen Behörde akkordierten Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie genau eingehalten. In den Anlagen in Traboch und Greinbach besteht eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes. Käufer werden auf zugewiesene Plätze verteilt, um die Mindestabstände gut einhalten zu können.

Landwirtschaftsschulen

Während Kindergärten und Grundschulen geöffnet haben, wurden die Oberstufe und die Sekundarstufen auf Distance Learning umgestellt.

Landesschulinspektor Hütter

Landesschulinspektor Johannes Hütter. Foto: Archiv

Das betrifft auch die knapp 2700 Burschen und Mädchen in den Landwirtschaftsschulen. „Wir wissen nicht, wie lange das dauert, befürchten aber, dass es über den 30. November hinausgehen wird“, glaubt Landesschulinspektor Hannes Hütter. Er weist darauf hin, dass es ab 9. November die Möglichkeit geben wird, gewisse Schüler für einige Stunden in die Schule zu holen, um mit ihnen vor allem praktische Aufgaben zu üben beziehungsweise um sie auf bevorstehende Leistungsüberprüfungen vorzubereiten.  

Steiermarkhof

Die Kurse des Ländlichen Fortbildungsinstituts und der Landwirtschaftlichen Fachausbildungsstelle können weiterhin im Steiermarkhof abgehalten werden. „Die erforderliche Aus- und Weiterbildung ist mit Präsenzkursen möglich“, erklärt der für das Bildungszentrum zuständige Dieter Frei von der Landeskammer.

Dieter Frei

LFI-Geschäftsführer Dieter Frei. Foto: LK

„Dort, wo es möglich ist, hat man aber schon auf Online-Kurse umgestellt.“ Das betrifft zum Beispiel das Weiterbildungsangebot der Landjugend. Alle Kulturveranstaltungen im Steiermarkhof wurden bereits abgesagt. „Derzeit sind wir noch gut gebucht, befürchten allerdings, dass eine Stornowelle kommt“, erklärt Frei.

Maschinenring

Der zweite Lockdown verursacht auch beim Maschinenring Steiermark einen beträchtlichen Mehraufwand. Landesgeschäftsführer Mario Hütter dazu: „Unsere Dienstleister vor Ort halten die Hygienevorschriften sehr genau ein. Oft ist es aber schwierig, einen Termin für den Einsatz zu finden. Viele Kunden haben Angst und wollen keine Mitarbeiter in ihr Haus oder ihren Garten lassen. Auch das ständige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für unsere Arbeiter sehr anstrengend.“ In den Maschinenringbüros will man die Einsatzfähigkeit auf jeden Fall aufrechterhalten.

MR-LGF Mario Hütter

Maschinenring-Landesgeschäftsführer Mario Hütter. Foto: Maschinenring

Hütter erklärt: „Seit 14 Tagen haben wir unsere Teams wieder in Gruppen unterteilt, die sich in Büro-Anwesenheit und Homeoffice abwechseln. So ist auch bei einem positiv getesteten Mitarbeiter eine Fortführung des Regelbetriebes möglich.“ Dieser Vorgangsweise haben sich auch die meisten regionalen Ringe angeschlossen.

Direktvermarktung

Für geschlossene Verkaufsräume von Direktvermarktern gilt für die Kunden, dass sie die Abstandsregel von mindestens einem Meter einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die Betreiber und Mitarbeiter im Bauernladen müssen ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zusätzlich gilt, dass pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde im Raum sein darf. Für Märkte im Freien (Bauernmärkte) bestehen die Abstandsregel von mindestens einem Meter und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Buschenschenken

Weder Gastronomiebetriebe noch Buschenschenken dürfen betreten werden. Die Abholung von Speisen und Getränken zwischen 6 und 20 Uhr ist möglich. Lieferservices bleiben weiterhin ohne zeitliche Beschränkung aufrecht.

Urlaub am Bauernhof

Große Verunsicherung herrscht bei den Urlaub am Bauernhof-Betrieben, sind doch seit 3. November alle Beherbergungsbetriebe geschlossen. UaB-Geschäftsführerin Astrid Schoberer-Nemeth: „Dies gilt natürlich auch für unsere Mitgliedsbetriebe.“ Sorgen bereitet die fehlende Planbarkeit: „Derzeit gibt es eine große Verunsicherung – sowohl bei den Vermietern als auch bei den Gästen. Unsere Mitglieder können nicht planen.“ Noch nie war man um diese Zeit so schlecht für die Wintersaison gebucht.

 

Beitragsfoto: Prostock-studio – stock.adobe.com

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