Gasthäuser und Buschenschänken öffnen wieder

von Karl Brodschneider

Die Schulen starten vorsichtig mit Schichtbetrieb. Gasthäuser und Buschenschänken öffnen, müssen aber viele Vorgaben einhalten.

Wesentliche Einschränkungen, die seit Beginn der Corona-Krise gelten, werden an diesem Freitag, 15. Mai, aufgehoben. Gasthäuser dürfen ebenso wie Wein- und Mostbuschenschankbetriebe wieder aufsperren. Allerdings müssen sich sowohl die Gäste als auch die Service-Mitarbeiter an etliche Vorgaben halten. Die Getränke und Speisen dürfen nur an Tischen konsumiert werden. Eine Besuchergruppe darf maximal aus vier Erwachsenen mit ihren minderjährigen Kindern bestehen. Gegenüber anderen Personen, die nicht zur selben Besuchergruppe gehören, ist ein Abstand von mindestens einen Meter einzuhalten. Weiters sind die Lokale um 23 Uhr zu schließen.

Für die von der Corona-Krise schwer gebeutelte Gastronomie hat die Bundesregierung zudem ein Wirtshauspaket in der Größenordnung von 500 Millionen Euro geschnürt. Vor allem mit steuerlichen Entlastungen will die Politik den Gastronomen helfen.

Tourismus-Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl begrüßt diese Unterstützungsmaßnahmen. Dazu zählen die Senkung der Steuer auf nicht-alkoholische Getränke, die Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine sowie die Abschaffung der Schaumweinsteuer, was eine langjährige Bauernbund-Forderung ist.

Lieferkette

Bauernbund-Präsident Georg Strasser schlägt in dieselbe Kerbe: „Die Unterstützung der Wirte ist gerade auch im ländlichen Raum immens wichtig. Fallen die Gasthäuser weg, sterben die Ortskerne aus.“ Außerdem sind die Gastronomie- und Hotelleriebetriebe ein Teil der Lieferkette bei bäuerlichen Lebensmitteln. „Wenn den Wirten geholfen wird, wird indirekt auch der Landwirtschaft geholfen“, sagt Strasser. „Ohne die Abnehmer in der Gastronomie und Hotellerie hätte auch die Landwirtschaft noch länger ein Absatzproblem.“

Ab Freitag können in Kirchen wieder Heilige Messe gefeiert werden. Dafür gilt aber, dass pro Person zehn Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen müssen. Die Messbesucher müssen voneinander einen Mindestabstand von zwei Meter haben und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Taufen und Trauungen sind weiterhin nur im engsten Kreis möglich. Bei Begräbnissen können am Friedhof bis zu 30 Menschen dabei sein, aber für den Trauergottesdienst gelten die Regeln der Rahmenordnung.

Ende der Pause

Für den Großteil der österreichischen Schüler – 700.000 Kinder und Jugendliche an Volksschule, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen – geht es am kommenden Montag wieder los. Allerdings werden die Klassen in zwei Gruppen geteilt. Die eine hat von Montag bis Mittwoch Unterricht, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Für die restlichen 300.000 Schüler an AHS-Oberstufen sowie berufsbildenden Schulen geht der Schulbetrieb erst nach Pfingsten los.

 

Beitragsfoto: Wein Steiermark/Flora P.

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