Es ist wieder geöffnet

von Karlheinz Lind

Buschenschänker und Urlaub am Bauernhof-Betriebe freuen sich über die Öffnung. Die Sicherheit steht dabei im Vordergrund.

Das letzte Jahr hat den heimischen Tourismus wie ein Erdbeben erschüttert. Seit mehr als sechs Monaten mussten Gastronomie-, Hotellerie-, Veranstaltungs- und Freizeitbetriebe geschlossen halten. Nach dieser langen Durststrecke wurde diese Woche geöffnet und die Freude darüber ist riesig.

Urlaub am Bauernhof

So auch bei den steirischen Urlaub am Bauernhof-Betrieben. „Wir sind prädestiniert für einen sicheren Urlaub. Vor allem in den Almhütten, Ferienhäusern und Ferienwohnungen gibt es kaum oder keinen Kontakt mit anderen Gästen. Und bei den Betrieben mit Frühstücksangebot handelt es sich immer um Betriebe mit nur wenigen Vermietungseinheiten“, weiß UaB-Geschäftsführerin Astrid Schoberer-Nemeth zu berichten. Damit kann man in Zeiten wie diesen perfekt punkten. Dies bestätigt auch eine aktuelle Karmasin-Motivstudie zum Thema Österreichurlaub 2021. Als neue touristische Trends in Österreich werden von den Befragten ein nachhaltiger, sanfter Tourismus sowie Regionales und Traditionelles als besonders wichtig gesehen. Dies spiegelt sich auch in der Buchungslage bei den steirischen Bauernhöfen wider.

Astrid Schoberer-Nemeth ist UaB-Geschäftsführerin.
Foto: Urlaub am Bauernhof

„Für den heurigen Sommer sieht es sehr gut aus. Schon im Vorjahr konnten wir viele heimische Gäste von der Qualität unseres Angebots überzeugen. Es war eine Chance, viele neue Urlauber auf den Höfen begrüßen zu dürfen. Wir hoffen, dass sich dieser Trend auch heuer fortsetzen wird“, so Schoberer-Nemeth weiter.

Sicherheit

Die Vermieter haben sich auch penibel genau auf die Wiedereröffnung vorbereitet. Besonders auf gesetzliche Vorgaben bezüglich Sicherheit wird geachtet. „Es muss einen COVID-Verantwortlichen am Hof geben. Weiters muss ein Hygienekonzept erstellt werden“, erklärt Schoberer-Nemeth. Die Gäste müssen als Grundlage für den Aufenthalt im Haus entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Gäste mit Testnachweis – dies gilt nicht für Geimpfte oder Genesene – müssen jeden zweiten Tag einen weiteren Test durchführen. Auch eine Registrierung aller Urlauber mit Namen sowie Telefonnummer oder E-Mailadresse ist notwendig.

„Auch bei uns Buschenschankbetreibern herrscht nun Aufbruchstimmung. Wir freuen uns über die Wiedereröffnung“, sagt Herbert Lebitsch, Kammerobmann von Hartberg-Fürstenfeld. Er führt gemeinsam mit seiner Familie selbst einen Buschenschank und erklärt: „Wir haben bei uns einen eigenen Öffnungskalender und werden erst am 9. Juli wieder aufsperren. Aber meine Kollegen sind schon voll im Einsatz“, so Lebitsch weiter. Auch hier steht die Sicherheit der Gäste im Vordergrund. Bei den tägliche Öffnungszeiten von 8 bis 22 Uhr gibt es keine Ausnahmen, Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ein COVID-19 Präventionskonzept muss ausgearbeitet und umgesetzt sein, ein COVID-19 Beauftragter ist zu bestellen. Das Betreten des Buschenschankes ist nur mit Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) erlaubt. Auch hier gilt die Registrierungspflicht der Gäste.

Alle Informationen erhält man bei der Landwirtschaftskammer Steiermark auf stmk.lko.at/informationen-zu-corona+2500++3292604.

Beitragsfoto: Urlaub am Bauernhof

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