Praktikable Bioverordnung

von NEUES LAND

Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Agrarminister auf einen Kompromiss bei der Bioverordnung geeinigt.

Für Bundesminister Andrä Rupprechter ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt, um die Zukunft der biologischen Landwirtschaft abzusichern. „Das ist eine Bio- Zukunftsverordnung. Die Einigung auf eine praktikable Regelung war dringend notwendig, da die Bäuerinnen und Bauern bereits stark verunsichert waren. Jetzt sind verlässliche Rahmenbedingungen garantiert“, betont der Minister.

Niederösterreichs Agrarlandesrat Stephan Pernkopf, der als Vorsitzender der Landesagrarreferentenkonferenz an der Sitzung in Brüssel teilnahm, begrüßt die Einigung: „In den letzten Wochen konnten vor allem bei der Frage nach Teilbetriebsumstellungen und Kontrollhäufigkeiten noch einige Giftzähne gezogen werden. Wir wollten praxisnahe Regelungen für unsere Bäuerinnen und Bauern, ohne dabei die hohe Qualität unserer Produkte aufs Spiel zu setzen. Bei seinem Besuch in Niederösterreich könnten wir dem Ratsvorsitzenden unsere Anliegen mitgeben, heute in Luxemburg konnte schlussendlich eine gute Lösung gefunden werden.“

Strittig waren bis zuletzt Grenzwerte für Schadstoffe und die Kontrollhäufigkeit. Die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission waren für Österreich unakzeptabel, Rupprechter sprach von einer „Bio-Vertreibungsverordnung“. Die lettische Präsidentschaft war seit Monaten um einen Kompromiss bemüht. Bei einem Besuch in Österreich im April informierte sich Landwirtwirtschaftsminister Janis Duklavs über die Erfahrungen Österreichs mit der biologischen Landwirtschaft. Auch Agrarkommissar Phil Hogan hatte Österreich als Bioland Nr. 1 um Unterstützung bei der Suche nach einer praktikablen Lösung gebeten. Bei den Grenzwerten für Schadstoffe stand im Raum, dass Betriebe bei Überschreitung ihre Biozertifizierung verlieren, auch wenn die Verunreinigung durch Luftverfrachtung erfolgt. Der Kompromiss sieht vor, dass die betroffene Parzelle gesperrt wird und diese Produkte nicht als bio vermarktet werden dürfen.

Routinemäßige Kontrollen finden künftig alle 30 Monate statt. Um die Qualität zu garantieren, gibt es dazwischen jedoch sogenannte risikobasierte Kontrollen. Erlaubt bleibt auch, dass Landwirte nur einen Betriebszweig (etwa Gemüsebau) biologisch betreiben, in anderen Bereichen aber konventionell wirtschaften. Der von den Agrarministern erzielte Kompromiss wird jetzt mit dem EU-Parlament abgestimmt.

Rupprechter: „Dank der harten Arbeit und der Flexibilität der lettischen Präsidentschaft war die Einigung möglich. Unserer Erfahrung im Biolandbau und unsere Vorschläge wurden angenommen. Die Bauern müssen sich jetzt entscheiden, ob sie noch in der neuen EU-Förderperiode bis 2020 als Bio-Bauern einsteigen oder nicht. Die heute beschlossene Regelung bringt die notwendigen stabilen Rahmenbedingungen für die biologische Landwirtschaft. „

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