Nach der Einführung des DAC-Systems für steirische Weine folgt nun ein weiterer Meilenstein. Rund 580 Riede wurden gesetzlich festgelegt.
In der vergangenen Woche war es so weit: Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung die Rieden-Verordnung für den steirischen Weinbau beschlossen. Die Bezeichnung mit Rieden steht nämlich an der Spitze der Herkunftspyramide DAC und spielt bei der Vermarktung eine wesentliche Rolle.
Für Agrarlandesrat Hans Seitinger, Weinbaupräsident Stefan Potzinger und Weinbaudirektor Werner Luttenberger stellt der Beschluss der Rieden-Verordnung einen Meilenstein für den steirischen Wein dar. „Mit der Rieden-Verordnung schafft das Land Steiermark die gesetzliche Grundlage für höchste Qualität mit einzigartigem Charakter“, so Seitinger.
DAC-System
Der steirische Wein ist für seine hohe Qualität bekannt und auch das Landesweinbaugesetz definiert den Qualitätsweinbau als oberstes Ziel. Dementsprechend wurden in den vergangenen Jahren gezielte Schritte in diese Richtung gesetzt. Einer der markantesten Punkte war die Einführung des DAC-Systems, das die Weine in Gebiets-, Orts- und Riedenweine kategorisiert und den Konsumenten damit volle Transparenz in Bezug auf die Herkunft der Trauben bietet. „Das DAC-Herkunftssystem bildet die Grundlage dafür, dass der steirische Wein weiterhin auf dem Erfolgsweg bleibt“, erläutert Landesrat Hans Seitinger.
Höchste Stufe
Riedenweine sind somit Weine aus der höchsten Stufe der DAC-Pyramide. Die Trauben der Weine sind handverlesen und stammen meist aus Lagen mit hoher Hangneigung. Riede besitzen einen eigenständigen Charakter, der sich im Wesentlichen aus der Ausrichtung, dem Mikroklima und dem Boden zusammensetzt. „Steirische Riedenweine sind Weine, welche aus engsten Herkünften stammen und Herkunft ist unser höchstes Gut. Riedenweine werden ganz besonders vinifiziert und auch im Weingarten wurden sie mit größter Sorgfalt gehegt und gepflegt“, erläutert Weinbaudirektor Werner Luttenberger die Besonderheiten der steirischen Riedenweine.
Noch mehr Qualität
Um die hohen Qualitäts-Standards im Weinbau zu erhalten, sieht das Landesweinbaugesetz vor, dass Rieden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer in Abstimmung mit den regionalen Weinkomitees vom Land Steiermark verordnet werden. Durch diesen Prozess unter Einbindung aller Beteiligten wird sichergestellt, dass die Verordnung im Sinne des steirischen Weinbaus erfolgt. Insbesondere für die nationale und internationale Vermarktung des steirischen Weins ist eine geschützte Riedenbezeichnung essenziell. „Nach der Einführung des DAC-Systems ist jetzt der nächste große Schritt für den Steirischen Wein gelungen. Auf beiden Projekten fußt die Einführung einer gesetzlichen Rieden-Klassifizierung für die Steiermark“, erläutert Weinbaupräsident Stefan Potzinger.
In der Steiermark gibt es rund 580 Rieden. Der frühestmögliche Verkaufstermin für steirische DAC-Riedenweine ist der 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres, nur beim weststeirischen Schilcher ist es bereits der 1. Februar.
Beitragsfoto: Lebensressort/Lorber