Ein sehr früher Almen-Start

Die Almsaison hat begonnen. Auf den 1639 steirischen Almen weiden heuer etwa 43.000 Rinder, 6000 Schafe und Ziegen sowie 900 Pferde.

von Karl Brodschneider

Seit dem Pfingstwochenende sind in der Steiermark alle Almen südlich von Mur und Mürz beschickt. „Schon Ende April gab es auf der Remschnigg-Alm im Bezirk Leibnitz den Viehauftrieb“, berichtet der Geschäftsführer des Steirischen Almwirtschaftsvereines, Rudolf Grabner. „Das war so früh wie nie zuvor.“ Auch Landesobmann Anton Hafellner bestätigt: „Auf den Niederalmen ist der Auftrieb heuer überall früher losgegangen. Wir sind mit der Vegetation zwei Wochen voraus.“

Rudolf Grabner: „Ende April gab es den ersten Almauftrieb.“

Rudolf Grabner: „Ende April gab es den ersten Almauftrieb.“
[© NL]

Die optimalen Witterungsverhältnisse – viel Regen und warme Temperaturen – lassen die Vegetation auf den Almen förmlich explodieren. „Das ist eine große Herausforderung für die Bauern, denn sie müssen schauen, dass die Tiere das erste Gras wegfressen, damit es nicht überständig wird“, weisen Hafellner und Grabner hin und fügen an: „Das heißt, dass die Almbauern vor allem jetzt am Anfang der Saison oft mehr Tiere benötigen würden, um die unbeliebten Bürstlingsweiden zu verhindern.“

Anton Hafellner: „Die Auftriebszahlen sind gleich geblieben.“

Anton Hafellner: „Die Auftriebszahlen sind gleich geblieben.“
[© Grabner]

In der Summe sind die Auftriebszahlen auf den 1639 steirischen Almen gegenüber dem Vorjahr ziemlich gleich geblieben. Sie liegen bei 43.000 Rindern, 6000 Schafen und Ziegen sowie 900 Pferden. Auffallend im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die niedrige Anzahl von Milchkühen. „Heuer weiden etwa 700 Milchkühe. Der Rest sind Ochsen, Kalbinnen und Mutterkühe“, lässt Hafellner wissen.

Sorgen bereitet dem Landesobmann, dass Jahr für Jahr einige kleinere Betriebe mit dem Auftrieb aufhören. „Damit geht aber auch das Vieh auf so mancher Alm ab“, bemerkt Hafellner. Neu ist, dass immer öfter Rinderbauern aus dem steirischen oder angrenzenden niederösterreichischen Hügelland nach Almplätzen für ihr Vieh fragen. „Diesbezüglich fehlt uns allerdings eine Koordinationsstelle. Auch wie viel für einen Almplatz verlangt werden kann, ist ungeklärt“, so Hafellner.

LR Simone Schmiedtbauer: „Almsaison mit Wolfsverordnung.“

LR Simone Schmiedtbauer: „Almsaison mit Wolfsverordnung.“
[© Strobl]

Erstmals gilt für die Alm- und Weidesaison die neue steirische Wolfsverordnung. „Sie kann aber nur helfen, wenn wir sie auch nutzen“, erklärt Landesrätin Simone Schmiedtbauer. „Risse und Sichtungen sollten daher umgehend bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Nur so können wir effektiv gegen Problemwölfe vorgehen und Entnahmen tatsächlich ermöglichen.“ Sie setzt sich weiterhin für noch strengere Regeln ein, um gegen die zunehmende Ausbreitung von Wölfen vorzugehen. „Aktuell sind uns aber durch die strengen europarechtlichen Vorgaben die Hände gebunden. Die EU-Kommission hat aber kürzlich endlich meine langjährige Forderung aufgenommen und eine Senkung des strengen Schutzes vorgeschlagen“, erklärt Schmiedtbauer.

Wenn der Wolf kommt

  • Wolfsichtungen innerhalb eines Umkreises von 100 Metern zu einem Siedlungsgebiet oder Gehöft sind zu dokumentieren und dem amtlichen Rissbegutachter zu melden. Eine rasche Meldung ist durch ein Formular, welches auf www.agrar.steiermark.at abgerufen werden kann, möglich.
  • Sämtliche Verscheuchungsmaßnahmen sind von der jeweiligen Person nachfolgend zu dokumentieren und dem amtlichen Rissbegutachter zu melden.
  • Sämtliche Vergrämungsmaßnahmen durch Jägerinnen und Jäger sind zu dokumentieren und dem amtlichen Rissbegutachter zu melden.
  • Bei Verdacht auf Nutztierrisse durch große Beutegreifer sind die amtlichen Rissbegutachter zu verständigen. Fällt bei Wildtierrissen der Verdacht ebenfalls auf Wölfe, sind zunächst die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten zu verständigen. Durch sie können dann gegebenenfalls die amtlichen Rissbegutachter hinzugerufen werden.
  • Die Erlegung eines Schaf- und Risikowolfes durch Jägerinnen und Jäger ist dem amtlichen Rissbegutachter unverzüglich zu melden.

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