Fliegendes Auge richtig eingesetzt

von Gernot Zenz

Drohnen sind modern, relativ günstig und können wirklich nützlich sein. Worauf man beim Einsatz in der Landwirtschaft achten sollte.

Brauchbare Drohnen gibt es schon ab wenigen hundert Euros. Und so werden sie heutzutage besonders gern zu Film- und Fotoaufnahmen verwendet, auch in der Landwirtschaft. Nützlich können sie als fliegendes Auge beim Feststellen von Wild- oder Überschwemmungsschäden am Acker sein, oder zum Wachstumsvergleich, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Also schnell zum nächsten Elektronikmarkt und eine kamerabestückte Drohne für den Hof kaufen? Da gibt es einiges zu beachten. Als erstes das Luftfahrtgesetz. Es schreibt vor, dass für den Betrieb einer Drohne eine Bewilligung bei der Flugsicherheitsbehörde Austro Control eingeholt werden muss. Das gilt für alle Drohnen, die nicht mehr als Spielzeug klassifiziert werden. Als solche definiert das Gesetz alle Fluggeräte, die mehr als 79 Joule Bewegungsenergie entwickeln.

In der Praxis bedeutet das: alle Drohnen über 250 Gramm Gewicht und einer maximalen Flughöhe von mehr als 30 Meter sind bewilligungspflichtig. Je nach Gewicht und Einsatzgebiet gibt es dann verschiedene Kategorien von A bis D. In die gängigste Kategorie A fallen Drohnen mit maximal fünf Kilo Eigengewicht, Einsatz nur über unbebautem oder unbesiedeltem Gebiet, Maximalflughöhe von 150 Meter und geflogen ausschließlich mit Sichtverbindung zum Fluggerät. Der Drohnenpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Sperrzonen beachten

Eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular und eine Bestätigung über den Abschluss einer Luftfahrzeughaftpflichtversicherung muss dann an ulfz@austrocontrol.at geschickt werden. Die Bewilligung gilt für ein Jahr, kostet etwa 330 Euro und gilt nur für den oder die im Antrag definierten Piloten. Übrigens gibt es Sperrzonen, in denen überhaupt nicht geflogen werden darf. Zum Beispiel im Bereich von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen. Sinnvoll ist es daher, sich vorher genau anzuschauen, ob das geplante Einsatzgebiet der Drohne in einen solchen Bereich fällt. Dafür empfiehlt die Austro Control die Drohnenapp “Dronespace”, die dem Piloten mitteilen kann, ob er fliegen darf.

Sperrzonen beim Drohneneinsatz

Im Bereich von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen gilt absolutes Flugverbot für Drohnen. Foto: lensworld – stock.adobe.com

Auch andere Dinge sind zu beachten. Zum Beispiel darf man nicht über Menschenansammlungen fliegen. Auch Aufnahmen, auf denen Menschen identifizierbar sind oder deren Privatsphäre berühren, dürfen nicht ohne Genehmigung der Aufgenommenen gemacht werden. Natürlich muss immer so geflogen werden, dass kein Schaden in Kauf genommen wird. Übrigens braucht sich nicht jeder seine eigene Drohne anschaffen.  Im nächsten Raiffeisen-Lagerhaus kann auch eine Drohne gebucht werden – inklusive Pilot und professioneller Bildauswertung. Ebenfalls im Angebot: Drohnen zur Nützlingsausbringung gegen den Maiszünsler.

Weitere Informationen und Formulare:

www.austrocontrol.at/drohnen

Beitragsbild: ekkasit919 – stock.adobe.com

 

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