Die umstrittene Bioverordnung der EU-Kommission könnte doch noch repariert werden. Bei der gestrigen Sitzung der Agrarminister in Brüssel kam es bei einigen Punkten zu einer Annäherung. Im Juni werden die Landwirtschaftsminister einen neuen Kompromissvorschlag der Lettischen Präsidentschaft diskutieren.
Bundesminister Andrä Rupprechter hält eine Einigung für möglich: „Wir haben wesentliche Weichen gestellt. Es geht um eine praktikable Regelung für die Bäuerinnen und Bauern.“ Diskutiert wird nach wie vor über Grenzwerte für nicht zugelassene Substanzen in Bioprodukten und die Kontrollmechanismen sowie die Anzahl der Kontrollen. Laut einem Vorschlag der Kommission soll beim Überschreiten von Grenzwerten dem gesamten Betrieb die Bio-Zertifizierung aberkannt werden, auch wenn die Verunreinigung durch Luftverfrachtung erfolgt ist. Diese Idee fand bei den Mitgliedsstaaten kaum Unterstützung. Bisher wird nur die betroffene Parzelle gesperrt, wenn etwa Pestizide von benachbarten Flächen auf Bio-Felder gelangen. Rupprechter ist bereit, an einem Kompromiss mitzuarbeiten: „Das System darf nicht durch unnötige bürokratische Hürden verkompliziert werden. Wir sind für eine Lösung, aber nicht um jeden Preis.“ Der steirische Agrarlandesrat Hans Seitinger, der gemeinsam mit Rupprechter an der Ratssitzung teilnahm, verwies auf die besondere Situation bei Spezialkulturen wie Obst und Gemüse.
Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Auf der Tagesordnung des Agrarrates stand auch die Vereinfachung der GAP, die von Agrarkommissar Phil Hogan versprochen wurde. Von den Mitgliedsstaaten wurden in den letzten Monaten zahlreiche Vereinfachungsvorschläge gemacht. Handlungsbedarf besteht vor allem beim Greening. Seitinger ist die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik ein besonderes Anliegen: „Die Signale für eine Vereinfachung sind bereits sehr erfrischend. Es gilt aber weiter mit Nachdruck daran zu arbeiten. Als Beispiel nenne ich die Überarbeitung der Definition des Dauergrünlandes. Das System der traditionellen Wechselwiesen kann nach derzeitigem Rechtsstand nicht mehr weitergeführt werden, da diese nach fünf Jahren wieder zu Dauergrünland werden. Hier gilt es den Praxisbezug wieder herzustellen.“