Almen im Spannungsfeld

von Karl Brodschneider

Die Saison auf den 1700 steirischen Almen hat schon begonnen und lässt nach dem vieldiskutierten Tiroler Kuh-Urteil einige Fragen offen.

Schon im vergangenen Winter standen die Almen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dafür hatte das sogenannte Tiroler Kuh-Urteil gesorgt. Als Reaktion darauf präsentierte die Bundesregierung den „Aktionsplan für sichere Almen“. Dazu gehören nicht nur die „10 Verhaltensregeln für Almbesucher“, sondern auch die „Standards für Alm- und Weidewirtschaft“ und eine Gesetzesänderung im ABGB.

Bei einem Pressegespräch im Teichalm-Sommeralmgebiet – das ist das größte geschlossene Almgebiet Europas mit 125 zusammenhängenden Almen und über 3500 Hektar Almfläche – machten Bauern- und Almwirtschaftsvertreter auf gelöste und ungelöste Probleme aufmerksam.

Zehn Regeln

Auf stark frequentierten Orten wie Parkplätzen oder Almhütten wurden die Tafeln mit den zehn Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh aufgestellt, informierte Kammerobmann Sepp Wumbauer. Für ihn ist der zehnte und letzte Punkt der entscheidendste. Darin heißt es: „Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!“ Viel zu oft ignorieren die Erholung suchenden Menschen Grundregeln. Zäune werden zerstört, Hunde von der Leine gelassen und Almflächen nicht mehr als Privatgrund der Bauern wahrgenommen.

Zweisprachig

Auf vielen Almen wurden heuer auch zweisprachige Warntafeln – in Deutsch und Englisch – aufgestellt, mit welchen besonders die Wanderer in Weidegebieten mit Mutterkühen angesprochen werden. Erstens soll man den Kontakt zu Weidetieren vermeiden. Zweitens sollen Hunde unbedingt an der kurzen Leine geführt und im Notfall sofort abgeleint werden. Almbauer Martin Stockner beschreibt den Grund dafür sehr einleuchtend: „Mutterkühe mit Kälbern werden den Hund attackieren, denn er ist aus ihrer Sicht ein Wolf, der die Kälber holen will.“

Unbegleitete Weidetiere

Im Teichalm-Sommeralmgebiet, wo gleich zwei Landesstraßen durch die Weideflächen führen, gibt es heuer eine zusätzliche Neuerung. Das Gefahrenzeichen „Achtung Tiere“ wurde mit dem Zusatz „Unbegleitete Weidetiere“ ergänzt. Dieses Zeichen zeigt den Beginn eines Gebietes an, in dem mit unbegleiteten Weidetieren zu rechnen ist und gilt für alle öffentlichen Straßen.

Das von der Bundesregierung angekündigte Haftungs-Änderungsgesetz, in welchem die Eigenverantwortung der Besucher von Alm- und Weideflächen explizit betont, ist, so Rudolf Grabner vom Steirischen Almwirtschaftsverein, wegen der Abwahl der Kurz-Regierung noch nicht beschlossen worden. Ob diese Gesetzesänderung heuer noch kommt, wagt niemand zu sagen.

Die meisten Almen

Insgesamt gibt es in der Steiermark knapp 1700 Almen. Damit ist die Steiermark das almreichste Bundesland Österreichs mit einem Anteil von 26 Prozent an den bewirtschafteten Almen. Im Vorjahr wurden 43.625 Rinder (davon 910 Milchkühe), 6325 Schafe, 866 Pferde und 278 Ziegen aufgetrieben. Insgesamt sorgten 878 Almhirten auf steirischen Almen für die Beaufsichtigung der Tiere.

Wildes Parken

Auf die Almbauern kommt in Zukunft ein weiteres Reiz-Thema zu. „Das wilde Parken wird immer mehr zum Problem“, erzählt Almenland-Obmann Erwin Gruber. Er berichtet von Überlegungen, im Teichalm-Sommeralmgebiet fünf bis sechs große kostenpflichtige Parkplätze zu errichten, die Vieh-frei sind und wo Parkautomaten aufgestellt werden sollen. „Die Hotellerie macht sich Sorgen, aber das ist unbegründet“, sagt Gruber und betont: „Wir müssen uns was trauen!“

 

Beitragsbild: Brodschneider

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