Wer will noch Streuobstbäume?

von Karl Brodschneider

Streuobstbäume sind ökologisch wertvoll und wirtschaftlich meist unrentabel.

In unzähligen Beiträgen wird der überaus große ökologische Wert alter Streuobstbäume und Streuobstwiesen beschrieben. Streuobstbäume sind auch zweifellos ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche, bereits selten gewordene Tierarten. Will man EU-Fördergelder in Anspruch nehmen, ist man sogar verpflichtet, bestehende Bäume zu erhalten beziehungsweise zu ersetzen.

Leider hat aber im Gegensatz zum ökologischen Wert der wirtschaftliche Wert dieser Bäume in den letzten Jahrzehnten massiv abgenommen. Bei durchschnittlichen Pressobstpreisen zwischen fünf und zehn Cent pro Kilo rechnet es sich heute nicht einmal mehr, die Früchte vom Boden aufzuheben. In diesem Spannungsfeld zwischen Bewirtschaftungsauflagen und wirtschaftlicher Wertlosigkeit müssen sich die Eigentümer von Streuobstbäume entscheiden, was sie mit diesen machen.

Sterbende Bäume

Leider haben sich die meisten dafür entschieden, gar nichts zu machen und die Bäume sich selbst zu überlassen. Ökologisch gesehen ist das kurzfristig gesehen vielleicht gar kein Nachteil. Mittelfristig führt das jedoch zum Absterben und sicheren Verlust dieser Bäume. Viele schwärmen noch heute von den schönen Streuobstgärten. Wenn man durch die Gegend fährt, sieht man jedoch fast nur noch Baum-Ruinen.

Die stark vernachlässigte Pflege führt bereits nach kurzer Zeit dazu, dass die Bäume zunehmend von Misteln besiedelt werden und die Kronen immer dichter und ausladender werden. Misteln sind bekanntlich Schmarotzerpflanzen und entziehen den Bäumen Wasser und Nährstoffe. Entfernt man diese nicht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis zunächst einzelne Äste und in weiterer Folge der gesamte Baum abstirbt. Zudem machen ungepflegte, ausladende Baumkronen die Bäume sehr instabil. Dadurch brechen gerade in Ertragsjahren sehr häufig ganze Kronenteile herunter oder die Bäume werden bei Stürmen überhaupt entwurzelt.

Die Pflege von Streuobstbäumen ist jedoch keine reine Privatangelegenheit. Werden Misteln nicht entfernt, können die Samen von Vögeln leicht verbreitet werden und eine regelrechte Plage für Umgebung darstellen. Dazu kommt noch die Ausbreitung von Feuerbrand, einer sehr gefährlichen Bakterienkrankheit bei Kernobst. Feuerbrand kann nur bekämpft werden, indem man die Bäume während der Sommermonate laufend beobachtet und befallene Äste möglichst rasch entfernt. Wird der Baum bei Feuerbrandbefall sich selbst überlassen, bedeutet das seinen sicheren Tod. Vorher können jedoch noch zahlreiche andere Bäume in der Umgebung mit Feuerbrand angesteckt werden. Dadurch werden Erwerbsobstbaubetriebe sogar in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet.

Gesetzlich geregelt

Um die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln aus regionaler Produktion zu gewährleisten, sind alle Eigentümer von landwirtschaftlichen Nutzflächen verpflichtet, diese Flächen nach den Richtlinien der guten landwirtschaftlichen Agrarpraxis zu bewirtschaften.

Das Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes vom 27. Juni 1950 sieht zudem vor, dass Eigentümer von Obstbäumen und Beerensträuchern verpflichtet sind, abgestorbene oder im Absterben begriffene Obstbäume und Beerensträucher zu beseitigen. Zudem sind Obstbäume und Beerensträucher sachgemäß auszulichten sowie Misteln und Hexenbesen zu entfernen.

Diesbezüglich kann die Behörde Maßnahmen anordnen. Die angeordneten Maßnahmen sind von den Gemeinden zu unterstützen und zu überwachen. Kommen die Eigentümer von Obstbäumen und Beerensträuchern den ihnen obliegenden Verpflichtungen trotz besonderer Aufforderung seitens der Gemeinde nicht nach, so hat der Bürgermeister die Arbeiten auf Kosten der Verpflichteten durchführen zu lassen.

 

Beitragsfoto: Muster

 

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