Härtefallfonds für die Landwirtschaft wird ausgeweitet

von Karl Brodschneider

Härtefallfonds für Landwirtschaft: Phase 2 startet am 16. April. Auch Mehrfachversicherungen sind zulässig.

 

Die Coronavirus-Pandemie ist für Österreich die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie beeinträchtigt auch die Wirtschaft in diesem Land massiv. Daher hat die Bundesregierung ein Härtefallfonds eingerichtet, der Kleinunternehmen unterstützen soll. Als erste Maßnahme wurde die Möglichkeit einer Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geschaffen. Jetzt folgt Phase 2. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückgangs jeweils bis zu 2000 Euro pro Monat für die nächsten drei Monate beantragen. Neu ist, dass auch Mehrfachversicherungen zulässig sind. Insgesamt stehen damit bis zu 6000 Euro pro Betrieb zur Verfügung. Die Einreichung startet mit 16. April. Das teilte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger mit.

„Bei manchen Betrieben brechen gerade wesentliche Teile des Einkommens weg, sie brauchen unsere Unterstützung. Jetzt geht es darum, Existenzen abzusichern. Der Härtefallfonds soll ein Sicherheitsnetz für unsere bäuerlichen Familienbetriebe sein und schnelle, unbürokratische Hilfe bieten”, betont Köstinger.

„Wer rasch hilft, hilft doppelt. Es ist wichtig, dass in dieser zweiten Phase alle Höfe mit existenzgefährdenden Einbußen um Hilfe ansuchen können. Somit können auch Nebenerwerbsbetriebe beziehungsweise Bäuerinnen und Bauern mit Mehrfachversicherungen ansuchen. Danke an die Regierung, insbesondere an Bundesministerin Köstinger, für diese praxisrelevante Ausweitung”, erklärte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich.

Wie berichtet, werden in der Phase 1 des Härtefallfonds Kleinstunternehmen in der Wirtschaft, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vor dem Aus stehen, unterstützt. Betroffene Land- und Forstwirte können seit 30. März 2020 unkompliziert einen Antrag auf der Webseite www.eama.at der Agrarmarkt Austria stellen. Sie können damit bis 1000 Euro Soforthilfe in Anspruch nehmen.

 

Was neu ist

Jetzt folgt Phase 2. Unterstützt werden Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu zwei Millionen Euro. Neu ist, dass hier auch Mehrfachversicherungen zulässig sind. Bisher konnten nur Vollerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen. Für die Inanspruchnahme dieser Unterstützung muss gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden. Oder es muss eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.

Konkret betrifft das Wein- und Mostbuschenschankbetriebe, Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen. Es betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof). Weiters fallen in die Regelung Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie oder  Schulen vermarkten. Weiters betrifft es gärtnerische Produkte, die direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten. Auch Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen), können das in Anspruch nehmen. Ebenso Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Antragstellung

 

Die Antragstellung für Phase 1 läuft noch. Hier gibt es bei einem Einheitswert von bis zu 10.000 Euro einen Zuschuss von 500 Euro beziehungsweise bei einem Einheitswert über 10.000 Euro eine Förderung von 1000 Euro.
Phase 2 startet am 16. April, hier können Voll-, Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen. Die mögliche Förderung beträgt bis zu 2000 Euro pro Monat (Deckelung), Nebeneinkünfte werden gegengerechnet. Insgesamt ist eine Unterstützung bis zu 6000 Euro pro Betrieb (drei Monate zu je 2000 Euro) möglich, das gilt für Phase 1 und Phase 2 gemeinsam. Die Förderungen sind steuerfrei.

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab. Die Soforthilfe (Phase 1) kann seit Montag, 30. März 2020, beantragt werden. Für Phase 2 können Anträge ab 16. April ebenfalls auf www.eama.at gestellt werden.

 

 

Beitragsfoto: APA/Picturedesk

 

 

Zum Thema passend

Einen Kommentar abgeben