Unfallgefahr: Toter Winkel

von NEUES LAND

Jeder fünfte getötete Fußgänger und jeder sechste getötete Radfahrer versterben bei Unfällen mit Lkw-Beteiligung. Ein toter Winkel birgt die größte Unfallgefahr.

Ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass Lastkraftwagen im Schnitt an sechs Prozent der Unfälle mit Fußgängern und an drei Prozent der Unfälle mit Radfahrern beteiligt sind. Unfälle mit Lkw-Beteiligung haben oftmals schwere Unfallfolgen. Besondere Unfallgefahr: ein toter Winkel. „Tiefenuntersuchungen zeigen, dass sich Toter-Winkel-Unfälle mit dem Radverkehr oft beim Rechtsabbiegen von Lastkraftwagen ereignen. Unfälle mit Fußgängern ereignen sich häufig dann, wenn der Lkw aus dem Stand anfährt und der Fußgänger unmittelbar vor dem Lkw steht oder quert“, erläutert Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung im Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Bewusstseinsbildung

Neben technischen Hilfsmitteln und zielgerichteten Infrastrukturmaßnahmen spielt zur Unfallvermeidung auch das Thema Bewusstseinsbildung eine große Rolle: „Während wir auf Basis von Fokusgruppen wissen, dass Lkw-Fahrer sich der Problematik rund um den Toten Winkel bewusst sind, ist das Gefahrenbewusstsein bei Fußgängern und Radfahrern weniger ausgeprägt“, so Robatsch. Unfallanalysen verdeutlichen, dass Fußgängern und Radfahrern oftmals nicht bewusst ist, dass Lkw-Fahrer sie in vielen Fällen nur schwer oder gar nicht erkennen können.

Assistenzsysteme

Neben der Erhöhung der Risikowahrnehmung bietet sich eine breite Palette an Verkehrssicherheitsmaßnahmen an: Angefangen von der Fahrzeugausstattung mit der Verbesserung der Sicht und der richtigen Spiegeleinstellung über Assistenzsysteme wie Abbiege- und Notbremsassistent bis hin zu Verbesserungen in der Infrastruktur. Getrennte Ampelphasen für den rechtsabbiegenden Verkehr und Fußgänger beziehungsweise Radfahrer, eine für Radfahrer vorgezogene Haltelinie, die einen gut sichtbaren Wartebereich an Kreuzungen markiert, und ausreichende Sichtweiten im Kreuzungsbereich unterstützen dabei.

Abbiege-Assistenzsysteme werden teils ab Werk verbaut, es gibt aber auch Nachrüstlösungen. Nach der neuen EU-Typengenehmigungsverordnung müssen Abbiege-Assistenzsysteme ab dem Jahr 2023 in Lkw und Bussen eingebaut sein. Unternehmen oder Halter von Lkw können seit September 2019 beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Förderung für die Kosten bei der Anschaffung eines derartigen Systems beantragen.

 

Beitragsfoto: Pink Badger – stock.adobe.com

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