Für die sichere Zukunft am Hof

von NEUES LAND

Die Hofübergabe ist ein wichtiger Schritt im Leben von Übergeber und Übernehmer. Dabei sollte man auf professionelle Hilfe vom Notar setzen.

Eines gleich vorweg: an erster Stelle stehen immer ein konkretes Ziel und das offene und ehrliche Gespräch zwischen den Generationen. Übergeber und Übernehmer müssen klar und umfassend ihre Erwartungen an den jeweils anderen ausdrücken, am besten im Kreise der ganzen Familie. Wenn sich alle über die Grundzüge der Hofübergabe einig sind, geht es an die Auswahl des richtigen Vertragserrichters, der die Übergabe in sichere rechtliche Bahnen lenkt. Hier kommt der Notar ins Spiel. Seine Erfahrung ist wichtige Entscheidungshilfe und kann den Unterschied ausmachen zwischen erfolgreicher und misslungener Übergabe.

Zu viele Fragen sind zu klären, in der der juristische Profi helfen kann. Zum Beispiel, ob der Hof nur an das eigene Kind oder auch an dessen Ehepartner übergeben wird. Je nach Situation können verschiedene Szenarien eintreten, die im Extremfall bis zum Verlust des Hofes führen können. Auch die Gegenleistungen für die Übergabe müssen fundiert geregelt werden. Vom Auszahlen der Geschwister über eine eventuelle Schuldenübernahme bis zur Regelung der Wohnversorgung und gegebenenfalls des Ausgedinges. Und dabei kann man viel falsch machen, wie Guido Schwab vom Notariat Mühl & Schwab erklärt: „Die unbedachte Vereinbarung von gewissen Geld- oder Pflegeleistungen kann dazu führen, dass es zu Kürzungen bei Leistungen der Sozialversicherung kommt oder dass gewisse Gebührenbefreiungen gestrichen werden, zum Beispiel bei GIS- oder Rezeptgebühr. Auch sollte bei der Übernahme der Schulden darauf geachtet werden, dass die Bank den Übergeber aus der Kredithaftung entlässt.“

Weiter denken

Wichtig ist auch die genaue und praxisbezogene Klärung der Wohn- und Lebenssituation, wenn mehrere Generationen unter einem Dach leben. Wer benutzt welche Räume? Wie sieht es mit der Aufteilung von Betriebskosten aus? Was ist mit künftigen Baumaßnahmen, wer darf über sie bestimmen? Wer darf welche Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge benutzen? Natürlich gehört das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Auch das macht der Notar. Genauso wie ein eventuelles Belastungs- und Veräußerungsverbot der Liegenschaft oder die Etablierung eines Fruchtgenussrechtes. Der Notar weiß, worauf es ankommt und kann in all diesen Fragen die richtige Antwort geben.

Idealerweise könnte man aber noch ein Stück weiter denken: „Im Zuge der rechtlichen Regelung der Hofübergabe sollten auch gleich andere wichtige Dinge wie Erbangelegenheiten oder auch die Vorsorgevollmacht geregelt werden“, gibt Guido Schwab zu bedenken. „Mit ihr ist gewährleistet, dass im Fall, dass der Übergeber durch Krankheit oder Unfall nicht mehr entscheidungsfähig ist, die Vertretung schon frühzeitig im Familienverband geregelt wird, sodass es im Fall des Falles zu keiner Bestimmung und Kontrolle durch das Pflegschaftsgericht kommt.“

Beitragsbild: biker3-stock.adobe.com

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