Die Bürgerinitiative Zukunft Landwirtschaft, die sich, wie mehrfach berichtet, gegen die Schongebietsverordnung, die mit 1.1. in Kraft getreten ist und mehr als 1800 bäuerliche Betriebe betrifft einsetzt, hat nun interessante Nachforschungen angestellt und ist auf Folgende Fakten gestoßen:
Die Karten zeigen genau welche Parzellen und Grundstücke von der Verordnung betroffen sind. Bei Kontrollen habe man festgestellt, dass in vielen Gemeinden nicht nur landwirtschaftliche Flächen, sondern private Bauplätze, Gärten und öffentliche Anlagen wie Spiel- oder Sportplätze betroffen seien, welche nun ebenso nach den Auflagen bewirtschaftet werden müssten.
„Dies bedeutet, jegliche Düngung auf landwirtschaftlich nicht genutzten Böden bedarf einer wassererechtlichen Bewilligung. Es ist davon auszugehen, dass viele private Hausgärten, Rasenflächen, Sportplätze und dergleichen in der Zwischenzeit gedüngt wurden. Die Bürgerinnen und Bürger wurden bis dato von den Einschränkungen ihrer Rechte nicht informiert“, so die Sprecher der Bürgerinitiative und weiter: „Auch Grabungen und Bohrungen, die tiefer als ein Meter über den höchsten jemals gemessenen Grundwasserstand reichen lösen im Widmunggebiet zwei eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht aus. Abhängig vom gemessenen Wert, kann es dazu kommen, dass sogar die Pflanzung eines Baumes nach einer Bewilligung verlangt. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass auch Golfplatz, Flughafen und landwirtschaftliche Schulen im Gebiet sind. Scheinbar gibt es für bestimmte Verwendungszwecke (z.B. Golfplatz) Ausnahmen. Wenn dies so ist, weisen wir darauf hin, dass es sich dann um die Schlechterstellung einer spezifischen Personengruppe handelt, und somit um Diskriminierung.“
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