Wie Entsiegelung erfolgen kann

von Karl Brodschneider

Das Land startet zwei neue Förderungen. Die Entsiegelungsoffensive ist ein neuer Ansatz beim Bodenschutz. Auch dem Leerstand sagt man den Kampf an.

 

Gleich zwei besondere Förderungen brachte das Land Steiermark auf den Weg. Die eine beschäftigt sich mit der Entsiegelung, die andere mit den Leerständen in den Ortszentren. Was die Entsiegelungsförderung betrifft, ist das – neben den landwirtschaftlichen Vorrangzonen, ausgewiesenen Grünzonen und der Sanierungsförderung Neu, durch die alten Gebäuden neues Leben eingehaucht werden soll – eine weitere steirische Maßnahme zum Bodenschutz.

Von der neuen Entsiegelungsoffensive Weiß-Grün profitieren, so Landesrätin Simone Schmiedtbauer, die Umwelt, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und vor allem alle Steirerinnen und Steirer. Die Entsiegelung von Flächen ist künftig aus Mitteln der Siedlungswasserwirtschaft aus dem Ressort von Landesrätin Schmiedtbauer förderbar. Voraussetzung dafür ist die Entlastung öffentlicher Regenwasserkanäle oder anderer Infrastrukturbauten. Förderwerber können Gemeinden, Gemeindeverbände, Landwirtinnen und Landwirte und jede Privatperson oder Unternehmen sein.

Schutz nach Starkregen

Landesrätin Schmiedtbauer erklärt dazu: „Mit der neuen Entsiegelungsförderung stehen bis zu 8.5 Millionen Euro aus meinem Ressort zur Verfügung, mit dem wir Gemeinden, Unternehmen und Privaten einen wichtigen Anreiz zur Entsiegelung von verbauten Flächen bieten. So wird künftig etwa gefördert, wenn man zubetonierte Flächen wieder aufbricht und aufnahmefähig für Retentionswasser macht. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag zum Schutz vor Schäden durch Starkregenereignisse, sorgen für einen gesunden Wasserkreislauf und gehen den weiß-grünen Weg zum Schutz unserer wertvollen Böden konsequent weiter. Wir dämmen nicht nur weitere Versiegelung ein, sondern arbeiten aktiv an der Entsiegelung.“

Mit einer weiteren neuen Förderung soll die wirtschaftliche Nutzung von Leerständen in steirischen Orts- und Stadtzentren forciert und gleichzeitig die heimische Bauwirtschaft angekurbelt werden. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Finanzressort des Landes stellt dem Wirtschaftsressort dafür 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können ab dem 2. Jänner 2024 bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden.

„Mit dem neuen Förderungsprogramm tragen wir bei, steirische Orts- und Stadtkerne zu beleben, indem leerstehende Flächen für Gewerbebetriebe oder Handel genutzt werden. Gleichzeitig setzen wir damit einen weiteren Impuls für die heimische Bauwirtschaft, die derzeit vor großen Herausforderungen steht″, so Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl, die in diesem Zusammenhang auch auf die Initiative für starke Zentren mit dem steirischen Ortskernkoordinator verweist.

„Mit diesem Förderprogramm treffen die Verantwortlichen den Nagel auf den Kopf. Damit werden einerseits dringend notwendige Investitionsanreize für den stotternden Motor Baukonjunktur gesetzt, andererseits unsere Ortszentren wiederbelebt und gestärkt. Zudem ist damit zu rechnen, dass mit der sofortigen Umsetzung Baustellen vorgezogen werden und damit ein wesentlicher Schritt gegen die Winterarbeitslosigkeit am Bau gesetzt wurde″, so Michael Stvarnik, Innungsmeister der Landesinnung Bau in der Wirtschaftskammer Steiermark.

Details zur neuen Förderung

Das neue Förderungsprogramm „Starke!Zentren″ der SFG richtet sich an Eigentümer sowie Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen. Ob eine Fläche in einem Orts- oder Stadtkern liegt, wird seitens der „Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung″ geprüft. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Flächen, die leer stehen oder von Leerstand bedroht sind und künftig wirtschaftlich genutzt werden sollen. Die Nutzung ist durch schriftliche Interessensbekundung eines Nutzers oder Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages bei der Beantragung der Förderung nachzuweisen. Kosten für Flächen, die für Wohnzwecke bestimmt sind, können nicht gefördert werden, ebenso keine Neubauten oder Maßnahmen für Flächen, die aktuell genutzt werden.

Das Investitionsvolumen des Projektes muss mindestens 50.000 Euro betragen. Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Projekt. Anträge können ab dem 2. Jänner 2024 bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Beitragsfoto: MORGUNOVA – stock.adobe.com

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