Vertrauen seit Jahrhunderten

von Gernot Zenz

Vorläufer unserer Notare gab es schon in der Antike. Bis zum modernen Dienstleister war es aber ein langer Weg.

Als Urahnen unserer heutigen Notare können wohl sogenannte Staatsschreiber angesehen werden. In der Antike erstellten sie neben öffentlichen auch private Urkunden vor Zeugen. Im Mittelalter gelangte diese Rechtstradition über Italien zu uns und hatte seine Bedeutung zuerst vor allem im Kirchenrecht. Die Weichen zum modernen Notar bei uns werden nach dem Revolutionsjahr 1848 gestellt. Nach Vorbildern des revolutionären Frankreich wird ein österreichisches Notariatswesen entwickelt, das in fast allen Ländern der Habsburgerreiches eingeführt wird und auch nach Zerfall der Monarchie in vielen der neu entstandenen Länder noch lange beibehalten wird.

In der Zeit des Nationalsozialismus wird alles dem deutschen Recht gleichgeschaltet. Erst nach Ende des Zweiten Weltkrieg gibt es wieder Notare nach österreichischem Recht. Die Uraufgabe des damaligen Staatsschreibers, nämlich die sogenannte Errichtung öffentlicher Urkunden, hat der moderne Notar noch immer. Er muss die Echtheit, Beweiskraft und die entsprechende Aufbewahrung dieser Urkunden sicherstellen. Natürlich ist er dabei zu größter Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet.

Weites Aufgabengebiet

Von Privatpersonen wird er beim Immobilienkauf, bei Eheverträgen, Adoptionen, Scheidungen, Schlichtungen, Schenkungen, Patientenverfügungen, Testamentserstellung oder bei der Verlassenschaftsabwicklungen zu Rate gezogen. Unternehmen brauchen den Notar schon bei der Firmengründung und bei jeder wichtigen rechtlichen Änderung im Unternehmen. Was viele nicht wissen: als Mediator kann er dabei helfen, außergerichtliche Lösungen für Konflikte zu finden. Kein Wunder, dass bei einem so vielfältigen Aufgabengebiet die Ausbildung extrem gründlich sein muss. Nach dem Jus-Studium und dem Gerichtsjahr muss der Kandidat dann bei einem Notar arbeiten und Praxis sammeln. Danach gibt es eine kommissionelle Prüfung und bei Bestehen die Ernennung zum Notar. Für eine freie Notarstelle muss der Bewerber mindestens sieben Jahre Notariatspraxis haben, davon zumindest drei nach der erfolgreichen Prüfung. Jeder Notar ist natürlich auch verpflichtet, sich laufend weiterzubilden.

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