Landwirtschaftskammer startet zur Woche der Landwirtschaft Offensive zur Herkunftskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung.
Startschuss für Herkunftskennzeichnung in Großküchen, Gastronomie und Hotellerie. Bei der „Woche der Landwirtschaft“ – sie findet österreichweit vom 16. bis 22. Mai statt – setzt die Landwirtschaftskammer auf eine einfache und unbürokratische Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern beim Außer-Haus-Verzehr. Etwa eine halbe Million Steirerinnen und Steirer (2,5 Millionen Österreicher) nehmen täglich ihr Essen außer Haus in Kantinen, Großküchen-Restaurants oder in Gasthöfen ein. „Obwohl jeder zweite Gast, der auswärts isst, gerne wissen will woher die verarbeiteten Lebensmittel kommen, bleibt die Herkunft meist im Dunklen“, sagt Landwirtschaftskammer-Vizepräsidentin Maria Pein. Und weiter: „Um die Gäste nicht im Ungewissen zu lassen, um Vertrauen und faire Wahlfreiheit zu schaffen, starten wir österreichweit diese Herkunftskennzeichnungs-Offensive.“
Heimische Herkunft ist auf ersten Blick am Symbol „Gut zu wissen“ zu erkennen! Nutzen für alle Partner. Die Wünsche der Konsumenten nach einer Herkunftsdeklaration erfüllt das neue Symbol „Gut zu wissen“. Die Vizepräsidentin: „Auf einem Blick erkennen die Gäste die heimische Herkunft des verarbeiteten Fleisches und der Eier. Das Symbol ‚Gut zu wissen‘ kann auf der Speisekarte, in einem Einlageblatt, auf dem Menüplan einer Anzeigetafel oder Infoscreen angebracht werden.“ Die Auslobung erfolgt nach dem Schweizer Vorzeige-Modell und ist sehr einfach. Kommt Schweinefleisch aus Österreich, schaut die Herkunftskennzeichnung so aus: Schweinefleisch: Österreich (siehe Beilagen).
Die Kennzeichnung stärkt die Gästezufriedenheit und somit das Vertrauen. Pein: „Der Gast erfährt´s, wo´s herkommt und der Betreiber der Kantine, der Mensa, der Gastwirt oder Hotelier kann sagen, wo´s herkommt. Diese wechselseitige Wertschätzung und Anerkennung bringt Mehrwert für alle, für die Kunden, für die Gastgeber, für alle Mitarbeiter in der gesamten Lebensmittelkette und auch für die Bäuerinnen und Bauern.“
Brugner: Bitten Gastronomie-Betriebe sowie Gemeinschaftsverpflegungen vor den Vorhang. Aufruf zum Mitmachen! „Wir erwarten uns, dass möglichst viele Gemeinschaftsverpflegungen wie Kantinen, Großküchen von Spitälern, Schulen oder Pflegeheimen sowie Gastwirte auf den Zug dieser einfachen und unbürokratischen Herkunftskennzeichnung aufspringen“, unterstreicht Kammerdirektor Werner Brugner. Und weiter: „In allen Bezirken bitten wir, vor, während und nach der Woche der Landwirtschaft, Gastronomiebetriebe und Gemeinschaftsverpflegungen bei Präsentationen als Best-Practice-Beispiele in punkto Herkunftskennzeichnung vor den Vorhang. Es freut mich sehr, dass das Thermenrestaurant Bad Waltersdorf, die Betriebskantine des Landesbediensteten-Unterstützungsvereins, ein Caterer aus St. Marein/Knittelfeld, eine Diätküche im Raum Mürzzuschlag und vor allem Wirte aus allen Bezirken sich bereits unserer Offensive angeschlossen haben. Auch wir als Landwirtschaftskammer gehen mit gutem Beispiel voran: Auch das Bildungszentrum Steiermarkhof kennzeichnet in seinem Restaurant mit dem Symbol ‚Gewusst wie‘ die heimische Herkunft der Lebensmittel.“
Die Schweiz ist uns bei Gastro-Kennzeichnung um Nasenlängen voran. Bereits seit 1996 hat die Schweiz die Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte in allen Gastrobetrieben – vom traditionellen Gasthof über die Hotellerie bis zu den Schnellverpflegungseinrichtungen und Kebap-Anbietern gesetzlich verpflichtend eingeführt. „Die Herkunftsdeklaration ist in der Schweiz unbestritten. Die Herkunft muss auf der Speisekarte oder direkt beim Gericht angegeben werden, bei Eiern ist die Produktionsmethode anzuführen“, sagt Sascha Schwarzkopf, Leiter für Wirtschaftspolitik von Gastro Suisse, dem Schweizer Verband für Hotellerie und Restauration. Und weiter: „Mit der Herkunftskennzeichnung geben die Wirte den Verbrauchern ein wichtiges Signal des Vertrauens.“ Wie Gäste darauf reagieren? Schwarzkopf: „Etwa die Hälfte, also jeder zweite Gast, nimmt die Herkunftskennzeichnung bewusst wahr.“
Pein verlangt verpflichtende Kennzeichnung für System-Gastronomie. Einfach und unbürokratisch ist die Herkunftskennzeichnung in der Schweizer Gastronomie. Nachdem jeder zweite Gast in Österreich eine Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie wünscht und auch möchte, dass noch mehr Betriebe die Herkunft auf der Speisekarte anführen, verlangt Landwirtschaftskammer-Vizepräsidentin Maria Pein: „Eine verpflichtende Herkunftsdeklaration von Fleisch und Eiern in der Systemgastronomie. Und Restaurants und Gasthöfe sollten freiwillig daran teilnehmen.“
LAbg. Anton Gangl, Promotor für regionale Lebensmittel: „Ich verlange die konsequente Umsetzung des seit 1. März geltenden Landtags-Beschlusses, dass öffentliche Einrichtungen wie Landeskantinen oder Großküchen von Spitälern Lebensmittel nach dem Best- und nicht nach dem Billigstbieterprinzip einkaufen“, so der Promotor für regionale Produkte. Das bedeutet, dass beim Einkauf Kriterien wie Nähe, Frische, Regionalität und regionale Wertschöpfung und Nachhaltigkeit Vorrang vor dem Preis haben. Gangl: „Öffentliche Verpflegungseinrichtungen sollten daher möglichst viele heimische Lebensmittel verwenden.“
Dr. Hellmut Straka, Obmann-Stellvertreter des Landesbediensteten-Unterstützungsvereins (LUV), der eine Betriebskantine betreibt: „Wir betreiben eine Betriebskantine mit täglich 300 Essen. Die Herkunft ist uns wichtig. Mit dieser Kennzeichnungsoffensive unterstützen wir die steirische Landwirtschaft und die Regionen. Wir verhindern so lange Transportwege. Gesicherte Qualität und eine gesunde Ernährung sind uns ein großes Anliegen.“
Karli Pichlmaier, Wirt, Graz-Burggasse: „Regionale Lebensmittel sind für unser Wirtshaus ein großes Plus. Unsere Gäste fragen sehr häufig nach, woher wir die Lebensmittel beziehen. Mit dem Symbol ‚Gut zu wissen‘ lässt sich schnell die Herkunft erkennen. Das ist den Gästen wichtig und für mich als Wirt unkompliziert.“