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Das Bauernbundpräsidium hat am 13. März 2014 einen grundsätzlichen Rahmenbeschluss zur Umsetzung der neuen GAP-Periode in Österreich gefasst.
Die Detailabstimmungen zu den Maßnahmen erfolgen in der Landesagrarreferentenkonferenz am Donnerstag, 20. März. Die Umsetzung der 1. Säule (Marktordnung) erfolgt durch Änderungen des Marktordnungsgesetzes und ist im Nationalrat zu beschließen. Der Bereich der 2. Säule (Ländliche Entwicklung – AZ, ÖPUL, Invest) wird durch Programme, die von der Europäischen Kommission zu genehmigen sind, umgesetzt.
Direktzahlungen 1. Säule (Marktordnung)
- Umstellung von historischem Betriebsprämienmodell auf ein Flächenmodell
- Basisprämie + Greening
- Verpflichtende Greening-Maßnahmen
- Keine gekoppelte Prämien
- Reduktionsfaktor für Alm und Hutweiden
- Übergangsregelung 5 x 20 % (von 2015 bis 2019)
- Kleinerzeugerregelung
- Attraktive Junglandwirteregelung
2. Säule (Ländliche Entwicklung)
Agrarumweltprogramm (ÖPUL):
Vorgesehene Maßnahmen (Detailabstimmung erfolgt in LARK nächste Woche. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission):
- Biologische Wirtschaftsweise (Bio) für Acker und Grünland
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
- Verzicht ertragssteigernde Betriebsmittel (auf gesamter LN)
- Anbau seltener Kulturpflanzen
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Begrünung / Zwischenfrucht
- Begrünung / System Immergrün
- Mulch- und Direktsaat
- Bodennahe Gülleausbringung
- Erosionsschutz Dauerkulturen
- Pflanzenschutzmittelverzicht gesamte Obst/Wein/Hopfenfläche
- Silageverzicht
- Mahd von Steilflächen
- Mahd von Bergmähdern
- Alpung und Behirtung
- Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen
- Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
- Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen
- Naturschutz
- Weideprämie
Ausgleichszulage für benachteiligtes Gebiet (AZ):
- Treffsicherheit nach tatsächlicher Erschwernis
- BHK-Punkte für alle Betriebe (auch Zone 0, kleines Gebiet und Sonstige)
- Ausschlusskriterien werden festgelegt
- Degression von 30 bis 70 ha (jeweils 20 % Reduktion je 10 ha)
- Alm-AZ: gestaffelt nach Erschwernis
- Unterscheidung tierhaltende – nicht tierhaltende Betriebe
Investitionsförderung und Niederlassungsprämie starten in Kürze
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