Wichtige Tipps zum Stallbau

von NEUES LAND

Egal ob Um- oder Neubau: jeder Stallbau muss gut vorbereitet sein. Immer mehr Vorschriften gilt es zu beachten. Aber es gibt Hife von verschiedenen Seiten.

Raumordung, Bewilligungen, Bauvorschriften, Tierwohlbestimmungen, Naturschutzauflagen und vieles mehr – wer blickt hier noch durch, wenn man kein Profi ist? Stallbau-Projekte müssen gut vorbereitet sein und in enger Abstimmung mit allen relevanten Partnern durchgeführt werden, damit es zu keinen teuren und nervenaufreibenden Verzögerungen der Verfahren kommt – oder im Extremfall sogar zum Abbruchbescheid eines bereits gebauten Stalls.

Stallbauleitfaden

Genau deshalb hat die Landwirtschaftskammer Steiermark den Steiermärkischen Stallbauleitfaden herausgegeben. Er zeigt in übersichtlicher Form, was bei Stallplanung, -bau und -inbetriebnahme beachtet werden muss. In einfach verständlichen Grafiken und praxisbezogenen Checklisten werden Schritt für Schritt die komplexen Vorgänge erklärt. Diese extrem hilfreiche Publikation gibt es zum Download auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Steiermark (s. Infobox) oder in gedruckter Form gegen einen Kostenbeitrag in der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer und den Bezirkskammern. Natürlich steht auch die Rechtsabteilung der Kammer für Auskünfte zur Verfügung. Übrigens gibt es vom Österreichischen Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung (ÖKL) mit dem ÖKL-BAUEN eine sehr nützliche Informations-Plattform zu Rechtslage und Stand der Technik für alle landwirtschaftlichen Bauvorhaben.

Gemeinde und Spezialisten

Neu-, Zu- und Umbauten von Stallbauten unterliegen grundsätzlich der baubehördlichen Bewilligungspflicht. Erste Instanz für den Bau ist die Gemeinde. Auch eine Nutzungsänderung für einen bereits bestehenden Stall muss bewilligt werden. Deshalb ist neben der Landwirtschaftskammer mit ihrem Leitfaden auch die Gemeinde der erste Ansprechpartner beim Stallbau. Sie muss schon frühzeitig und dann in allen weiteren Bauschritten in das Projekt eingebunden werden. Einer der ersten Schritte auf dem Weg zum neuen Stall sollte deshalb immer in das Gemeindeamt führen. Für Spezialfragen im Bereich Umwelt und Raumordnung ist die Abteilung 13 der Steiermärkischen Landesregierung zuständig. Professionelle Unterstützung gibt es natürlich auch bei den Unternehmen, die sich auf den Stallbau spezialisiert haben. Gerade sie können mit ihrer Erfahrung und ihrem Know-how wesentliche Hilfestellungen bieten. Deshalb zahlt es sich aus, viel Zeit in die Vorbereitung und das Sammeln von Informationen zu investieren, bevor man mit dem Stallbau beginnt. Und alleingelassen wird damit niemand.

 

Beitragsfoto: PeJo – stock.adobe.com

 

Für Auskünfte beim Stallbau:

Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer Steiermark:
  • Tel.: 0316 8050 1247
  • E-Mail: recht@lk-stmk.at
  • https://stmk.lko.at

 

ÖKL: Plattform für landwirtschaftliches Bauwesen und Stallbau:
  • www.oekl-bauen.at

 

Stmk. Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung:
  • Stempfergasse 7, 8010 Graz
    Tel.: 0316 877 3857
    E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at

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