400 steirische Landwirtschaften profitieren

von Karl Brodschneider

Rund 400 steirische Landwirtschaften profitieren von der Neuabgrenzung des sogenannten „Sonstigen benachteiligten Gebiets“.

Die von der EU verpflichtend vorgeschriebene Neuabgrenzung des sogenannten „Sonstigen benachteiligten Gebietes“ ist seit kurzem abgeschlossen und endete für die Steiermark äußerst positiv. „Rund 24 Katastralgemeinden und eine Fläche von 6828 Hektar sind neu dazugekommen“, freut sich Anita Mogg vom Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung im Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Konkret heißt das, dass heuer 399 landwirtschaftliche Betriebe – sie haben von der AMA bereits ein diesbezügliches Informationsschreiben erhalten – erstmals die Ausgleichszahlung beantragen können. Damit erhalten sie zumindest den Hektar-Sockelbetrag in der Höhe von 25 Euro pro Hektar. Die neue Gebietskulisse wirkt sich auch auf die Investitionsförderung und den Wegebau aus, weil Betriebe im benachteiligten Gebiet bis maximal 50 Prozent gefördert werden können. Ansonsten liegt die Deckelung bei 40 Prozent.

„Wir haben bis zum Schluss gezittert, ob die Europäische Kommission unsere Feinabstimmung anerkennt“, sagt Mogg und erklärt, dass die Gebietsabgrenzung anhand biophysikalischer Kriterien aus den Bereichen Klima, Boden und Hangneigung erfolgt ist. Mogg ist froh, dass in der Steiermark überhaupt keine Flächen aus den „Benachteiligten Gebieten“ hinausgefallen sind. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel im Burgenland, in Niederösterreich und Salzburg war das der Fall.  

Keine Alternativen

Das Ziel der Ausgleichszahlungen ist es, ungünstige Bewirtschaftungsvoraussetzungen im Vergleich zu Betrieben in Gunstlagen wettzumachen. Dazu zählen starke Hangneigungen der landwirtschaftlichen Flächen, kürzere Vegetationsdauer, extreme Witterungsverhältnisse, schwache Ertragslage, der Mangel an Produktionsalternativen sowie ungünstige innere Verkehrsverhältnisse. Die erwünschte Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung wäre daher bei vielen dieser Betriebe ohne öffentliche Zahlungen nicht möglich. Die spezielle Förderung der Landwirtschaft in Berg- und benachteiligten Gebieten hat in Österreich schon eine jahrzehntelange Tradition.

Näheres finden Sie unter agrar.steiermark.at.

 

Beitragsbild: Auch die Katastralgemeinde St. Marein am Pickelbach zählt nunmehr zum „Sonstigen benachteiligten Gebiet“. Foto: Brodschneider

 

 

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