19 Investitionsprojekte zur Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft genehmigt
„Ein verbessertes Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft, Verarbeitung, Vermarktung und Konsumentenbedürfnissen leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Steigerung der Wertschöpfung“, betont Bundesminister Andrä Rupprechter anlässlich der Fördervergabe für Projekte im Bereich der Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Produkte.
Der vom BMLFUW eingerichtete Förderbeirat hat insgesamt 19 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 8,3 Millionen Euro genehmigt.
12 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 29 Millionen Euro wurden im Regelverfahren (sogenanntes Geblocktes Verfahren) bewilligt. Gefördert werden etwa eine Getreidereinigungs- und Aufbereitungsanlage, Weinkellereien oder Projekte zur Verarbeitung von Biozuckermais und Biogemüse und zur Veredlung von Wildfleisch. Die Förderquote des aus dem Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 finanzierten Zuschusses liegt zwischen 17 und 21 Prozent.
Für Investitionen zur Erschließung neuer Märkte wurde eine spezielle Beihilfe ausgeschrieben. Bei diesem Call wurden sieben Projekte mit einem Investitionsvolumen von 37,5 Millionen Euro zur Förderung ausgewählt. Ziel dieser spezifischen Unterstützung ist es, die Potenziale landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Milch- und Fleischbranche aus Österreich auch in Exportmärkten bestmöglich zu nutzen. Bei den unterstützten Projekten handelt es sich beispielsweise um die Errichtung von Anlagen für die Käseherstellung und -verpackung für Transporte auf Hochseecontainern oder Maßnahmen zur Veredelung von Nebenprodukten der Fleischverarbeitung, die in China als besondere Spezialitäten geschätzt werden.
„Nischen- und Spezialmärkte entwickeln sich für Österreich sehr positiv, unsere qualitativ hochwertigen Produkte werden immer stärker in der Welt nachgefragt. Durch diese Unterstützungen setzen wir gezielte Akzente in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, sowohl für den Heimmarkt als auch für den europäischen und internationalen Markt“, so Rupprechter.
Der nächste Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Erschließung neuer Märkte wird Anfang Mai auf der Homepage des BMLFUW veröffentlicht werden.
Fördergrundlage für beide Verfahren ist das „Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020“.
Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des Bundesministeriums für Finanzen und der Länder zusammen. Die Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage von Fördervorschlägen und Gutachten, die von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) im Auftrag des BMLFUW erstellt werden.
Foto: Martina Siebenhandl