Neuregelungen im Pflanzgutgesetz, die im Landwirtschaftsausschuss beschlossen wurden, sehen unter anderem vor, dass beim Inverkehrbringen von Pflanzgut künftig eine Etikettierung und insbesondere bei Obstpflanzgut eine Registrierung der Sorten erforderlich ist.
Für mehr Klarheit soll auch eine Änderung der Liste für Schadorganismen und die Verlängerung der Aufbewahrungspflicht durch Betriebe sorgen, erläuterte ÖVP-Landwirtschaftssprecher Jakob Auer.
Thema war auch ein Antrag der Grünen, der eine generelle Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker verlangte. Dieser war bereits im Vorjahr im Sportausschuss verhandelt, aber mit dem Hinweis auf eine diesbezügliche Arbeitsgruppe im Sportministerium vertagt worden. „Für uns steht das Wohl aller Erholungssuchenden im Wald und das respektvolle Miteinander von Besuchern, Wildtieren wie auch Forstbesitzern im Vordergrund. Diesbezüglich gibt es klare Regelungen im Forstgesetz sowie regionale partnerschaftliche Vertragslösungen mit den Grundeigentümern“, betonte Auer und erteilte einem „Freifahrtschein für Extrem-Mountainbiker“ eine klare Absage.
Investitionspaket für den ländlichen Raum beschlossen
Ferner wurde im Finanzausschuss auch das Kommunalinvestitionsgesetz beschlossen, das eine zusätzliche Bundesförderung in Höhe von 175 Millionen Euro für Gemeindeinvestitionen vorsieht. „Mit dieser Anreizfinanzierung können in den Kommunen nicht nur notwendige und zukunftsorientierte Projekte umgesetzt werden. Jeder Euro, der hier investiert wird, rentiert sich siebenfach und stärkt damit die regionale Wirtschaft“, begrüßt Auer, als Mitglied im Finanzausschuss, dieses Gesetz als wertvollen Impulsgeber für den ländlichen Raum.
Erleichtert zeigte sich der ÖVP-Abgeordnete ferner über die am Wochenende erfolgte Lösung für alle ehemaligen Milchbauern der Freien Milch, für die nun entsprechende Abnehmer gefunden sind. „Die Ausgangslage war schwierig und die Kooperationsbereitschaft mancher externen Berater enden wollend. Ein besonderer Dank gebührt daher jenen bäuerlichen Funktionären in den Genossenschaften, die bereit waren, trotz schwieriger Milchmarktbedingungen Lieferverträge für die ehemals Abtrünnigen zu ermöglichen.“
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