Slowenien ließ sich den Begriff „steirischer Hopfen“ geographisch schützen. Trotzdem konnte eine Einigung erzielt werden.
Eine große Überraschung gab es kürzlich für die 13 steirischen Hopfenbauern im Raum Leutschach: Slowenien ließ sich von der Europäischen Union den übersetzten Begriff „steirischer Hopfen“ geographisch schützen. Somit ist es den steirischen Landwirten nicht mehr erlaubt, ihre Produkte so zu nennen. Wie die Landwirtschafskammer Steiermark berichtet, konnte eine Lösung gefunden werden: „Mit den slowenischen Verantwortungsträgern wurde in guten Gesprächen vereinbart, dass heimischer Hopfen auf der Bierflasche als ,Hopfen aus der Steiermark‘ sowie ,Hopfen aus der Südsteiermark‘ bezeichnet wird.“
Den 13 steirischen Hopfenbauern und der Brauunion war es auch bisher schon ein großes Anliegen, sich vom slowenischen Hopfenanbaugebiet abzugrenzen. Deshalb wurde die regionale Herkunft sowohl von den Hopfenbauern als auch von der Brauunion besonders hervorgehoben. Mit der aktuell vereinbarten Bezeichnung bleibt dies weiterhin gewahrt.
Bevor ein regionales Produkt von der EU den Herkunftsschutz zuerkannt bekommt, ist auch in Österreich oft ein jahreslanges Verfahren erforderlich. Um Erleichterungen durchzusetzen und die Antragsteller bei der Umsetzung des EU-Herkunftsschutzes zu unterstützen, haben alle neun Landes-Landwirtschaftskammern Österreichs gemeinsam mit den Vereinigungen der geschützten Produkte den „Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel“ ins Leben gerufen.
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