Almwirtschaft gesichert

von NEUES LAND

Almgipfel zieht positive Bilanz – Großteil der Sanktion zurückbezahlt

„Bei meinem Amtsantritt vor einem Jahr habe ich versprochen, eine Lösung für die Almbäuerinnen und Almbauern zu finden. Ich bin sehr froh, dass uns das gemeinsam gelungen ist. Die Zukunft der Almwirtschaft ist damit gesichert“, betonte Bundesminister Andrä Rupprechter beim heutigen Almgipfel in Wien.
Vor genau einem Jahr hat die von Rupprechter eingesetzte Task Force Almen ihre Arbeit aufgenommen. Anlass waren die seit Jahren bestehenden Probleme bei der Flächenfeststellung für die Almförderung, die zu manchmal existenzbedrohenden Strafzahlungen geführt hatten.
Inzwischen haben die Bauern den Großteil dieser Sanktionen wieder zurückbekommen. Insgesamt wurden seit April dieses Jahres in mehreren Etappen 12 Millionen Euro ausbezahlt. Mit der AMA-Auszahlung am 18. Dezember sind die Rückzahlungen weitgehend abgeschlossen. Rupprechter: „Viele Almbäuerinnen und Almbauern haben ihr Geld zurückbekommen. Das ist eine große Erleichterung für die betroffenen Betriebe. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für diese gemeinsame Kraftanstrengung. Mit der Almlösung haben wir die Rechtssicherheit geschaffen, die notwendig ist, dass die Almen auch in Zukunft bewirtschaftet werden können.“

An der Task Force Almen waren Vertreter der Almwirtschaft, die Landwirtschaftskammern, die Bundesländer, die AMA und das Landwirtschaftsministerium beteiligt. Bereits im März wurden die Rahmenbedingungen für die Rückzahlungen fixiert. Die Sanktionsbefreiung war dann möglich, wenn kein schuldhaftes Verhalten der Betroffenen vorlag. 12.000 entsprechende Bestätigungen der Landwirtschaftskammern wurden an die AMA übermittelt und inzwischen aufgearbeitet. Fast alle Fälle mit geringen Flächenabweichungen (maximal 10 Prozent) konnten positiv erledigt werden, insgesamt waren es 80 Prozent.

Mit der MOG-Novelle wurde im Juni auch die Möglichkeit geschaffen, die Auftreiber sanktionsfrei zu stellen. 60.000 Erklärungen für den Zeitraum 2005 bis 2013 sind dazu eingelangt. Mit dieser Regelung konnten 85 Prozent der Strafzahlungen rückerstattet werden. Zudem wurde von der Task Force ein neues System entwickelt, um bei eventuellen Flächenkorrekturen künftig Strafen zu vermeiden.

Mit knapp 4,7 Millionen Euro ging der Großteil der Rückzahlungen an Betriebe in Tirol. 2,5 Millionen Euro wurden an Kärntner Bauern zurückbezahlt , 2,2 Millionen gingen in die Steiermark, 1,5 Millionen Euro nach Salzburg und knapp 750.000 Euro nach Vorarlberg. Bei laufenden Gerichtsverfahren ist keine Rückerstattung der Sanktionen möglich. Grundsätzlich werden nur Strafgelder zurückgezahlt, nicht die Gelder, die für nicht vorhandene Flächen zurückgefordert wurden.

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