Gerade im Herbst kommt es vermehrt zu Wildunfälle im Straßenverkehr. Mehr Achtsamkeit kann in vielen Fällen schlimmeres verhindern.
Diese Zahlen sprechen für sich. Laut Jagdstatistik sterben jährlich fast 100.000 Wildtiere durch Wildunfälle auf Österreichs Straßen. Neben vielen anderen Wildarten werden dabei auf steirischen Landes- und Gemeindestraßen jährlich mehr als 7.000 Unfälle mit Rehen verzeichnet. Vor allem bei Unfällen mit größeren Wildtieren ergeben sich dabei schwere Sach- und Personenschäden, der Verlust von oftmals geschützten Wildarten und unnötiges Tierleid sind die Folge.
82 Personen haben sich im Jahr 2018 in der Steiermark bei einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier verletzt. „Insgesamt ist die Zahl der Wildunfälle mit Personenschaden in Österreich von 276 Unfällen im Jahr 2017 auf 377 Unfälle im Jahr 2018 angestiegen. Damit hat sich die Zahl der folgenschweren Wildunfälle gegenüber dem Vorjahr um rund 37 Prozent deutlich erhöht“, so der österreichische Versicherungsverband VVO. „Hinzu kommen zahlreiche weitere Unfälle mit Wildtieren, bei denen zwar keine Personen verletzt, jedoch die Wildtiere zu Schaden kamen und das Unfallauto stark beschädigt wurde.“
Enorme Gefahr
Rund 14.600 Wildtiere – darunter rund 2.550 Jungtiere – haben in der Saison 2017/2018 die Kollision mit einem Fahrzeug nicht überlebt. Das bedeutet, dass es auf den steirischen Straßen etwa alle 36 Minuten zu einem Wildunfall kommt. „Die bei einem Wildunfall wirkenden Kräfte sind enorm: Die Wucht mit der ein Rothirsch bereits bei einer Geschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde auf eine Windschutzscheibe prallt, entspricht in etwa der Masse eines ausgewachsenen Elefanten – fünf Tonnen“, erklärt Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV). „In Zonen, die mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ markiert sind, sollte das Tempo daher unbedingt reduziert und die Wachsamkeit weiter gesteigert werden.“ Besonders riskant für einen Wildunfall sind die Dämmerung sowie die Nachtstunden: In der Zeit zwischen 18 und 6 Uhr ereignen sich besonders viele Wildunfälle
Besondere Aktion
Im Rahmen des Projekts „Aktion Wildtierschutz“, das eine Kooperation zwischen dem Land Steiermark, der Steirischen Landesjägerschaft und der Universität für Bodenkultur Wien ist, wurden seit Projektstart im Jahr 2014 mit dem nun abgeschlossenen fünften Ausrüstungsdurchgang 171 steirische Jagdreviere bearbeitet und über 30.000 moderne Wildwarnreflektoren sowie andere Präventionsmaßnahmen angekauft und an die Jagden beziehungsweise Straßenmeistereien verteilt. Mit diesen Maßnahmen werden derzeit über 400 Kilometer Landes- und 20 Kilometer Gemeindestraßen abgesichert.
Zum Einsatz kommen neben neuesten optischen und akustischen Wildwarnreflektoren auch Duftstoffe und ökologische Begleitmaßnahmen. Dabei wurde gezeigt, dass durch die Umsetzung dieser Optimierungsmaßnahmen viele Unsicherheitsfaktoren im Umgang mit Wildwarnreflektoren ausgeräumt werden konnten.
Erfolge
Mittlerweile sind die positiven Trends der Zusammenarbeit von lokalen Jägern und Straßendienst bereits deutlich erkennbar und erste Erfolge in der Wildunfallvermeidung sichtbar. Seit den ersten Gerätemontagen wurden auf ausgerüsteten Strecken durchschnittliche Rückgänge der Unfälle mit Rehwild von 30 Prozent bis zu 70 Prozent (je nach eingesetzter Maßnahme) im Vergleich zu den Vorjahren verzeichnet.
Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau dazu: „Der Schutz unserer Wildtiere ist eine der ureigensten Aufgaben der Jagd. Allein auf den steirischen Straßen kamen im letzten Jagdjahr rund 7.400 Wildtiere ums Leben. Neben der Gefahr für den Menschen ist das Leid der Wildtiere, die oft schwer verletzt flüchten, unvorstellbar. Rund 1000 Steirische Jägerinnen und Jäger mit ihren bestens ausgebildeten Jagdhunden sind hier die einzigen, die helfen können – und das tun sie freiwillig, kostenlos und rund um die Uhr.
Richtiges Verhalten
- Wenn ein Wildtier in Fahrbahnnähe auftaucht, sollte zunächst gebremst und anschließend abgeblendet sowie mehrmals gehupt werden.
- Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, so muss stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen geringer. Ein Ausweichmanöver ist nicht zu empfehlen, denn ein solches ist weitaus riskanter als ein Zusammenstoß mit dem Tier.
- Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht.
- Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da so der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann.
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