Krähen: Heftige Kritik an Landesrätin Lackner

von Karl Brodschneider

Für Bauern und Jäger ist es völlig unverständlich, dass Landesrätin Ursula Lackner die Krähenverordnung nicht verlängert hat.

 

Landesrätin Ursula Lackner hat auf Basis eines Monitorings, welches durch die Vogelschutz-Organisation BirdLife erstellt wurde, die sehr umstrittene Krähen-Verordnung nicht mehr verlängert. Diese Entscheidung stößt bei der Bevölkerung, insbesondere bei den bäuerlichen Betrieben, auf breites Unverständnis. Es sind nicht nur die großen Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen, die den Menschen Sorgen bereiten, sondern etwa auch die gefährdete Artenvielfalt im Bereich der Singvögel. Auch von Seiten des Tierschutzes hagelt es massive Kritik, weil Krähenschwärme an unzähligen Klein- und Nutztieren schwere Verletzungen und große Qualen verursachen.

Entscheidung überdenken

„Die Entscheidung die Krähen-Verordnung nicht zu verlängern, ist daher ein Schlag ins Gesicht für unsere Bäuerinnen und Bauern“, zeigen sich die bäuerlichen Vertreter verärgert. Besonders unverständlich ist für den Bauernbund, dass eine Vogelschutz-NGO mit dem Monitoring beauftragt wurde. „Ein objektives Monitoring braucht unabhängige Experten von Universitäten und keine profitorientierten Organisationen“, so Bauernbunddirektor Franz Tonner, der die zuständige Naturschutzlandesrätin Ursula Lackner dringend auffordert, diese Entscheidung zu überdenken und taugliche Abwehrmaßnahmen gegen die überbordende Krähenpopulation zu ermöglichen.

Kritik am Vorgehen von Lackner kommt auch von der steirischen Jägerschaft, die sich für einen Naturschutz mit Hausverstand ausspricht, wie Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau betont, der auch die Schutzfunktion für wertvolle Biotope anspricht.

Ins selbe Horn stößt die Biologin und Wildtierexpertin Marlene Moser-Karrer: „Da es in der Praxis fortlaufend zu erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch diese Rabenvögel kommt sowie in Regionen hoher Bestandsdichten ein schlechter Erhaltungszustand der Beutetiere der Krähenvögel, wie Singvögel, feststellbar ist, erscheint die Notwendigkeit der Entnahme sicherlich gegeben.“

Schäden befürchtet

Durch die Nicht-Verlängerung der Krähenverordnung ist in Zukunft mit erheblichen Schäden im Bereich der Pflanzenzüchtung, bei Weidetieren und gelagerten Futterballen zu rechnen, welche schlussendlich die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln nachhaltig gefährden. Wie diese ernsten Schäden in Zukunft verhindert werden sollen, ist nunmehr völlig unklar. Es ergeht jedenfalls der dringende Appell an die zuständige Landesrätin, entsprechende Alternativen anzubieten. Zudem sind Regelungen zu finden, die den Bäuerinnen und Bauern die Schäden, die durch Krähen- und Rabenvögel verursacht werden, vollständig ersetzen.

Auch für Bauernbundobmann Hans Seitinger ist der absolute Schutz der Krähen höchst unverständlich, zumal allein in den letzten drei Jahren seitens der Landwirtschaftskammer über 400 Schadensfälle gemeldet und dokumentiert wurden. Damit es in Zukunft ein noch klareres Bild über die vielfältigen Schäden, die von Krähen, Wölfen, Fischottern und Bibern ausgehen, gibt, hat der Steirische Bauernbund auf seiner Homepage eine unbürokratische Möglichkeit zur Dokumentation von Schäden durch diese Tiere eingerichtet: www.stbb.at/schadens-dokumentation.

 

Foto: Pixabay

Zum Thema passend

Einen Kommentar abgeben