Wichtige Hilfen in schwerer Zeit

von Karl Brodschneider

Landesrat Hans Seitinger berichtet zusammen mit LK-Präsident Franz Titschenbacher über den Inhalt der COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen für betroffene steirische Bauernfamilien, das sind wichtige Hilfen in schwerer Zeit.

Neben den Maßnahmen der Bundesregierung hat sich auch die steirische Landesregierung auf Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Bäuerinnen und Bauern verständigt. „Unsere Bauernfamilien leisten trotz massiver Einkommenseinbrüche für die Versorgungssicherheit gerade auch in der krisenhaften Zeit Unglaubliches. Daher ist es für mich selbstverständlich, ihnen mit tatkräftiger Hilfe zur Seite zu stehen“, erklärt Landesrat Hans Seitinger. Er dankt Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und LH-Stellvertreter Anton Lang für die Bereitschaft, von Seiten des Landes mit Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. „Das neue steirische Corona-Hilfspaket ist ein wichtiges Signal an unsere Bäuerinnen und Bauern, vor allem auch an die stark betroffenen Rinderbauern und Waldbesitzer. Es entlastet darüber hinaus bei Liquiditätssorgen und ermöglicht eine existenzsichernde Notstandshilfe“, ergänzt LK-Präsident Franz Titschenbacher. Sein Dank gilt den Verantwortungsträgern des Landes Steiermark – LH Hermann Schützenhöfer, LH-Stellvertreter Anton Lang und Landesrat Johann Seitinger.

Das Unterstützungspaket für steirische Bauernfamilien beinhaltet Maßnahmen für die stark betroffene Forst- und Rinderwirtschaft, Liquiditätshilfen wie die Stundung von Agrarinvestitionskrediten sowie ein Nothilfepaket mit existenzsichernden Maßnahmen.

Rinderpaket

Für Umsatzeinbußen beziehungsweise für Mehrkosten durch Versteigerungsverbote wird für Zucht- und Schlachtrinder vom Land Steiermark eine Entschädigung gewährt. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt über die Rinderzucht Steiermark, bei Schlachtrindern zusätzlich auch durch die Erzeugergemeinschaft Steirisches Rind. Der Entschädigungszeitraum erstreckt sich vom 1. April bis 30. Juni 2020. 

Bei den Zuchtrindern betragen die Entschädigungssätze für Kühe und trächtige Kalbinnen 200 Euro sowie für Jungrinder (älter als sechs Monate und nicht trächtig) 150 Euro. Die Entschädigungssätze bei Schlachtrindern machen für die Schlachtkuh 140 Euro, für Stier und Ochse 100 Euro, für eine Kalbin 70 Euro sowie für ein Kalb (jünger als zwölf Monate) 30 Euro aus.

Forstpaket

Infolge der Corona-Pandemie sind die Holzmärkte massiv eingebrochen. Um die dringend notwendige Schadholzaufarbeitung zu unterstützen und nachhaltige Schäden (Borkenkäfer) zu vermeiden, wird für Lagerung, Transport und Manipulation eine Entschädigung für Trockenlagerung in der Höhe von 8 Euro pro Festmeter und für Nasslagerung in der Höhe von 16 Euro gewährt. Beantragt werden kann die Entschädigung für einen Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 direkt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 10, Landesforstdirektion).

Liquiditätspaket

Die Liquiditätshilfe erfolgt in Form eines sechsmonatigen Zinsenzuschusses von maximal 2 Prozent p. a. bei der Inanspruchnahme eines Überbrückungsdarlehens bis zu 30.000 Euro. Die Beantragung ist bis 31. Juli 2020 möglich. Diese Maßnahme wird zu zwei Drittel vom Land Steiermark und zu einem Drittel von der Landwirtschaftskammer Steiermark getragen, die auch die Abwicklung vornimmt. Darüber hinaus ermöglicht das Land Steiermark für massiv von der COVID-19-Pandemie betroffene Betriebe die Stundung eines laufenden AIK für die Dauer eines Jahres und übernimmt die im gestundeten Zeitraum angefallenen Zinsen. Die Antragstellung erfolgt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 10).

Nothilfepaket

Für besondere Schicksalsschläge und soziale Härten in Folge der Corona-Krise besteht die Möglichkeit, als existenzsichernde Überbrückung eine Notstands- beziehungsweise soziale Betriebshilfe zu beantragen. Der Antrag kann direkt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 10) gestellt werden. Des Weiteren wird die Arbeitskoordination von Erntehelfern unterstützt.

Die Richtlinien zu den einzelnen Maßnahmen werden in den nächsten Tagen auf der Homepage https://www.agrar.steiermark.at/ veröffentlicht.

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