Wichtige Novellen beschlossen

von Karl Brodschneider

Nach langen Verhandlungen wurden im Steiermärkischen Landtag die Novellen zum Baugesetz und Grundverkehrsgesetz beschlossen.

 

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Landtag Steiermark zwei für die Landwirtschaft wesentliche Gesetzesnovellen beschlossen. Die Baugesetz-Novelle schafft in Bezug auf die zulässigen Geruchsemissionen Rechtssicherheit bei der Errichtung landwirtschaftlicher Bauten, insbesondere von Tierwohlställen, und eine rechtliche Sicherheit für den Wohnbau im ländlichen Raum, denn die Emissionsgrenzen im Baugesetz wurden mit jenen der Raumordnung gleichgestellt. Mit der Novelle zum Grundverkehrsgesetz werden Spekulationen mit landwirtschaftlichen Flächen unterbunden und es wird sichergestellt, dass Bauernland in Bauernhand bleibt.

„Besonders in den letzten Monaten hat sich gezeigt, welch hohen Stellenwert die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln hat und wie wichtig eine leistungsfähige Landwirtschaft ist. Mit den beiden Novellen schaffen wir Perspektiven für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums und Ernährungssouveränität für die Steirerinnen und Steirer“, so Bauernbundobmann Landesrat Hans Seitinger.

Rechtssicherheit

Neben Klubobfrau Barbara Riener, die federführend bei den Verhandlungen gewirkt hat, haben die Landtagsabgeordneten Erwin Dirnberger sowie Hubert Lang die Novellen inhaltlich gestaltet und sagen: „Wir sind wirklich froh, dass diese Novellen nun auf den Weg gebracht wurden. Gerade für die Gemeinden und die heimische Landwirtschaft herrscht nun Rechtssicherheit und dies führt somit zu unmittelbarer Entlastung.“

Erfreut über Beschlüsse

„Die Novellen zum Baugesetz und zum Grundverkehrsgesetz können sich sehen lassen. Sie sind ein klares Bekenntnis des Landes Steiermark zur Landwirtschaft. Die regionale Lebensmittelproduktion wird sichergestellt“, ist LK-Präsident Franz Titschenbacher erfreut über die diesbezüglichen Beschlüsse im Steiermärkischen Landtag. Und weiter: „Im Speziellen wurden im Baugesetz besondere Einschränkungen beseitigt, somit können die hohen Tierwohlbestimmungen auch praktikabel umgesetzt werden und die landwirtschaftlichen Betriebe können sich weiterentwickeln.“

 

Foto: agrarfoto.com

 

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