Kuh-Urteil mit Folgen

von Karl Brodschneider

Nach dem zivilrechtlichen Urteil gegen einen Bergbauern in Tirol herrscht auch bei den steirischen Landwirten sehr große Verunsicherung. Wie geht es nun weiter?

Selten hat ein Gerichtsurteil in der Bauernschaft für derart große Verunsicherung und gleichzeitig Empörung gesorgt wie jenes gegen einen Tiroler Landwirt. Nach einer Kuh-Attacke auf eine deutsche Touristin, die bei einer Almwanderung mit ihrem angeleinten Hund von einer Mutterkuhherde tödlich verletzt worden ist, stehen die Zeichen unter den Almbauern auf Sturm. Einer von ihnen, der bekannte Oststeirer Paul Lang aus St. Kathrein am Offenegg, wurde von manchen sogar als „Wutbauer“ bezeichnet, nachdem er seinem Unmut in den sozialen Medien Luft gemacht hatte.

Den Hof riskieren

Lang schrieb auf Facebook: „Als Landwirt und Almbauer möchte ich informieren, dass ich im Falle der Bestätigung des Tiroler Urteils gemeinsam mit vielen Kollegen keine Rinder mehr auf unsere Almen im Sommeralm- und Teichalmgebiet treiben werde. Dies bricht zwar mit einer jahrhundertealten Tradition, ist aber als Selbstschutz notwendig. Niemandem von uns Bauern ist es zumutbar, dass wir für die von uns geduldeten Freizeitnutzer unsere Höfe riskieren.“ Und Lang weiter: „Sollte dieses Urteil wirklich halten, überlasse ich meinen Almanteil gratis allen Wanderern zur Nutzung. Dann können auch die mitgebrachten Hunde ungestört das Gras fressen. Ich bestehe aber darauf, dass ich meine Almfläche im Herbst wieder gepflegte zurückerhalte. Es gibt anscheinend viele, die es besser wissen, was wir Bauern tun sollen.“

Hundebesitzer

Der obersteirische Bauer und Nationalratsabgeordnete Andreas Kühberger lenkte den Blick auf die von den Wanderern mitgenommenen Hunde: „Ich bin selbst Landwirt und Hundebesitzer. Niemals käme es mir aber in den Sinn, meinen Hund auf die Weideflächen und Almen mitzunehmen.“ Sein Resümee: „Wenn die Eigenverantwortung zunehmend andere mittels juristischer Mittel tragen müssen, bleibt nur mehr die Möglichkeit, Hunde-freie Zonen oder überhaupt Betretungsverbote auf Almen zu schaffen.“

In einer ersten Reaktion auf das Tiroler Urteil zeigte sich auch der österreichische Bauernbundpräsident Georg Strasser fassungslos: „Die Umstände sind tragisch, aber das Urteil würde das Aus für unsere Almen bedeuten. Eine verpflichtende Einzäunung von Almweiden, aber vor allem Schadenersatz-Forderungen würden die Almbäuerinnen und -bauern in Zukunft ruinieren.“

Runder Tisch

Für LK-Präsident Franz Titschenbacher lässt der Richterspruch viele Fragen für alle Beteiligten – von den Landwirten bis zur Tourismuswirtschaft – offen. Zum Schutz der Alm- und Bergbauern legte er drei zentrale Forderungen auf den Tisch. Erstens wird die steirische Landwirtschaftskammer schon bald die Vertreter des steirischen Tourismuswirtschaft, der Landesregierung und Almbauern zu einem „Runden Tisch“ einladen. Dabei sollen praktikable Lösungen für die im Frühjahr bevorstehenden Almauftriebe gefunden werden. Zweitens verlangt Titschenbacher für die Alm- und Bergbauern Rechtssicherheit und erhofft sich eine praxisnahe Rechtsprechung. Und drittens ist, so der Präsident, eine praktikable, von der öffentlichen Hand finanzierte Versicherungslösung notwendig, damit die Bauern bei einem derartigen Urteil nicht um ihre Existenz bangen müssen.

Erste Instanz

Fest steht, dass dieses Kuh-Urteil die Almbauern und bäuerliche Standesvertretung noch Monate, vielleicht sogar Jahre beschäftigen wird. Gegen das Urteil in erster Instanz, in welchem der Tiroler Bauer zu einer Schadenersatzforderung in der Höhe von 490.000 Euro verurteilt worden ist, hat der Beschuldigte Einspruch erhoben.

Klarheit schaffen! Landesrat Hans Seitinger im Interview:

NEUES LAND: Herr Landesrat, das Urteil in Bezug auf die Kuh-Attacke in Tirol schlägt nicht nur in der bäuerlichen Bevölkerung, sondern allgemein sehr hohe Wellen. Wie beurteilen Sie diese dramatische Situation?

Hans Seitinger: Es ist unbestritten tragisch, wenn ein Mensch durch solche Umstände zu Tode kommt. Bei aller Dramatik stellt sich mir jedoch immer die Frage der Eigenverantwortung. Inakzeptabel ist für mich, dass in solchen Fällen immer der Grundeigentümer die Verantwortung zu tragen hat, wenn Fremde sein Grundstück betreten und damit zu Schaden kommen. Mit wem auch immer ich gesprochen habe, dieses Urteil löst ausschließlich Kopfschütteln aus.

NL: Die Bauern sind im Hinblick auf das Thema Eigentum ohnehin bereits sehr strapaziert – Stichwort Mountainbiken, Stalleinbrüche sowie verschiedene Haftungsfragen. Wie wird das weitergehen?

Seitinger: Tatsache ist, dass unsere Bauern schon sehr viel aufgebürdet bekommen. Alles hat jedoch seine Grenzen. In jüngster Zeit gab es unzählige Urteile, die man den Grundeigentümern nicht mehr erklären kann. Damit wird jedes gesunde Rechtsverständnis untergraben, wie beispielsweise bei so manchen Mountainbike-Unfällen auf Forststraßen. Das nächste Mal haftet der Grundeigentümer für einen losgelösten Stein, für einen geknickten Baum, für einen nicht gesicherten Wanderweg usw. Wo hört das denn auf?

NL: Das Urteil hat den Beigeschmack, dass unser Rechtssystem eine „Amerikanisierung“ erfährt. Sehen Sie das auch so?

Seitinger: Dieses zivilgerichtliche Urteil ist ein klassischer Fall, bei dem jede Verhältnismäßigkeit in der Rechtsprechung verloren gegangen ist. Derartige Schadensersatzforderungen würden in Zukunft nicht nur den vollkommenen Ruin von bäuerlichen Familien bedeuten. Auch eine Lawine von negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen würde dies nach sich ziehen.

NL: Was steht durch dieses Urteil auf dem Spiel?

Seitinger: Zu allererst hoffe ich zutiefst, dass dieses Urteil von den höheren Instanzen aufgehoben wird. Im schlimmsten Fall werden sich unzählige Bauern dafür entscheiden, Almen einfach nicht mehr zu bewirtschaften. Das Risiko einer Almbewirtschaftung wäre schlichtweg zu hoch. Was das für die Pflege des von uns so geschätzten Lebensraumes Alm, den Tourismus und auch den Lawinenschutz bedeutet, will ich mir an dieser Stelle gar nicht vorstellen. Es wäre schlichtweg eine Katastrophe!

Beitragsbild: Wiltrud – stock.adobe.com

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1 kommentieren

Sepp Horngacher 11. März 2019 - 17:16

Eines muss man einmal festhalten; wenn Bauern schon mal sagen, dass ihnen als Hundebesitzer nie einfallen würde einen Hund mit auf die Alm zu nehmen, müsste man eigentlich gar nicht lange zu diskutieren – es sei denn, es handelt sich um einen Hüterhund der den Weidetieren bekannt ist.
Hunde haben auf Almen nichts zu suchen. Wenn auch noch Warnschilder dastehen und der Wanderer des Lesens mächtig ist und dieser den Text auf diesen Warntafeln auch noch verstehen kann, dann ist es seine eigene Entscheidung sich einer Gefahr auszusetzen und somit ist er selber selber schuld!

Dazu gehört auch, dass man Missachtungen die zu Unfällen führen gestraft gehören! Die Wanderer und MT-Biker zu erziehen ist eine einfache Sache. Die größte Bremse sehe ich darin, dass man Angst hat sich die Touristen zu vergrämen – lieber etwas lockerer, auch wenn es Leben kostet…

Die zweite Bremse ist alle Meinungen unter einen Hut zu bringen wenn es um Verbote und Erziehungsmaßnahmen geht; es könnte finanziell zu große Einbußen geben – für wen auch immer.
Da scheint es immer nur um’s Geld zu gehen nicht um die Sicherheit!?

Man bedenke auch das Städter die ihre Hunde mitbringen, nichts anderes kennen als ihre vier Wände zu Hause, die Menschenmengen auf den Straßen und Autos; wenn solche Hunde dann auch noch keine Hundeschule besucht haben und in die Natur kommen, wo es zu Kontakten mit anderen Tieren kommt die er nie oder fast nie gesehen hat – was passiert da wohl??

Sicherheit steht an oberster Stelle, aber nicht auf Kosten des Bauern mit seinen Tieren!! Zuerst war der Bauer mit dem Vieh auf den Bergen, dann sahen irgendwann die Gemeinde/Tourismusverband ein lukratives Geschäft und haben angefangen Heerscharen von Touristen auf den Berg zu karren – ohne sich vorher Gedanken zu machen – was ist wenn….?

Wenn ich einen fremden Garten überquere und in den Pool pinkle, darf ich mich auch nicht wundern wenn mich der Hund anbellt, angreift oder sogar beißt – eigentlich logisch.

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