Im Jahr 2014 haben 49 angehende ForstwirtInnen und FörsterInnen die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst abgelegt.
„Der Wald hat für die Gesellschaft eine große Bedeutung, daher müssen wir ihn mit bestens ausgebildetem Fachpersonal schützen und nachhaltig behandeln. Unsere ForstwirtInnen und FörsterInnen stellen sicher, dass der Wald seine vielfältigen Aufgaben erfüllen kann. Damit sichern sie die forstliche Zukunft Österreichs“, betont Bundesminister Andrä Rupprechter heute anlässlich der Staatsprüfungsfeier der FörsterInnen und ForstwirtInnen in Wien.
Die Forstwirtschaft spielt eine große Rolle in Österreich. Trotz verstärkter Nutzung wächst laut jüngster Waldinventur die Waldfläche Österreichs weiter. Bei einer Waldfläche von knapp 50 Prozent in Österreich hat die Forstwirtschaft eine lange Tradition. Auch international ist das nachhaltige Forst-Know-how Österreichs gefragt. Der Wald ist in Österreich ein bedeutender und stabiler Wirtschaftsfaktor. Knapp 330.000 Menschen beziehen ein Einkommen aus dem Wald. Die Österreichische Forst- und Holzindustrie ist neben dem Tourismus der größte Devisenbringer mit einem Exportüberschuss von 3,41 Milliarden Euro.
Österreich verpflichtet sich als einziger Staat in der Europäischen Union, sogenannte leitenden Forstorgane zu bestellen: Von 1.000 ha bis 3.600 ha Waldfläche ist ein/e FörsterIn (AbsolventIn der HBLA für Forstwirtschaft mit Staatsprüfung) vorgeschrieben. Zwischen 3.600 ha und 6.600 ha ist ein/e ForstwirtIn (ForstakademikerIn mit Staatsprüfung) für die Waldfläche verantwortlich. Ab 6.600 ha sind dem leitenden Forstorgan weitere Organe, wie z.B. ein/e ForstwirtIn oder ein/e FörsterIn oder ein/e ForstwartIn zur Unterstützung zuzuteilen.
Die Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und den Försterdienst ist der Abschluss eines mehrjährigen Aus- und Weiterbildungsweges. Die Prüfung setzt eine fünfjährige Ausbildung, ein forstliches Studium an der Universität für Bodenkultur bzw. die Absolvierung der HBLA für Forstwirtschaft Bruck/Mur voraus. Im Anschluss ist der Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit in Forstbetrieben, Forstbehörden oder anderen forstlichen Institutionen notwendig. Im Rahmen der eigentlichen Staatsprüfung werden jene Kompetenzen überprüft, welche für die forstlichen Führungsaufgaben relevant sind. Nach erfolgreich abgeschlossener Staatsprüfung streben die Absolventinnen und Absolventen Positionen von leitenden Forstorganen in Forstbetrieben, Forstbehörden und Forstinstitutionen an.