Seit Ende Oktober treten in mehreren Ländern Europas wieder verstärkt Fälle von Geflügelpest – also die Vogelgrippe – bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand auf.
Kürzlich sind auch Ausbrüche in Bayern gemeldet worden, sodass sich das Risiko eines Seuchenausbruchs in Österreich erhöht. Das Gesundheitsministerium ruft daher dazu auf, die Vorsorge im Inland zu verstärken. Die Veterinärbehörde treffe alle nötigen Vorkehrungen, um rasch auf Ausbrüche im Inland reagieren zu können, teilt das Ressort mit.
Geflügelhalter werden zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen angehalten. Tot aufgefundene Wildvögel (besonders Enten und anderes Wassergeflügel) sollten bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Der derzeit festgestellte Stamm (H5N8) ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.
Schutzmaßnahmen in der Steiermark
Verordnung des Gesundheitsministeriums weist auch 68 steirische Gemeinden als Vogelgrippe-Risikogebiet aus. Die darin geltenden Schutzmaßnahmen sollen Ausbruch in Österreich verhindern. Die Bestimmungen betreffen alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko, egal ob die Haltung kommerziell oder privat ist. Für die Risikogebiete in Österreich gelten gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums folgende Maßnahmen:
- In gemischten Betrieben ist auf die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel zu achten.
- Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen.
- Ausnahme von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
- Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Erhöhung der hygienischen Sicherheitsmaßnahmen: Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 Prozent für mehr als 2 Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3 Prozent in einer Woche ist.
Situation in der Steiermark
Die Verordnung des Gesundheitsministeriums umfasst 68 steirische Gemeinden. Dort befinden sich in der Steiermark 2.493 Betriebe mit rund 460.000 Tieren. Aufgrund des Wintereinbruchs ist auch mit einem vermehrten Aufkommen von tot aufgefundenen Wildvögeln zu rechnen. „Die Tiere sterben an Erschöpfung und Futtermangel, können aber auch an der Geflügelpest erkrankt sein. Tot aufgefundene Wild- und Wasservögel sind daher der der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden“, appelliert das Gesundheitsministerium an die Bevölkerung. Der diensthabende Amtstierarzt ist in der Steiermark über die Landeswarnzentrale unter der Telefonnummer 0316/87777 zu erreichen. „Es ist unsere Pflicht diese Vogelgrippe sehr ernst zu nehmen, um Tierleid und wirtschaftliche Schäden weitestgehend zu vermeiden“, erklärt Veterinärlandesrat Hans Seitinger, der dazu auffordert die entsprechenden Präventionsmaßnahmen einzuhalten.
Alle wichtigen Informationen und die betroffenen Gemeinden findet man auf der Homepage des Landes Steiermark.
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