Geflügelpest: Jetzt ist Vorsicht geboten

von NEUES LAND

Der Ausbruch der Geflügelpest in einem steirischen Legehennenbetrieb hat umfangreiche Schutzmaßnahmen ausgelöst. Ein Überblick.

Als eine akute, hochansteckende und fieberhaft verlaufende Viruserkrankung bei Vögeln wird die Tierseuche Aviäre Influenza – auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt– beschrieben. Laut der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hat die Geflügelpest Europa im vergangenen Jahr so heftig getroffen wie nie zuvor und in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt.

Nun hat es auch die Steiermark erwischt. Am 23. Jänner meldete der Betreuungstierarzt eines im Bezirk Leibnitz gelegenen Legehennenbetriebes mit rund 2600 Tieren der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, dass in diesem Bestand vermehrt Todesfälle aufgetreten waren. Um den Verdacht des Vorliegens der Geflügelpest auszuschließen, veranlasste der Amtstierarzt umgehend eine Untersuchung verendeter Hühner an der AGES Mödling. Dort wurde bei den untersuchten Tieren das Vorliegen einer Infektion mit aviärem Influenzavirus vom Typ A H5N1bestätigt.

Entschädigung

Anton Koller, Geflügelexperte der Landwirtschaftskammer Steiermark dazu: „Aufgrund des Nachweises der Geflügelpest wurde die schmerzlose Tötung und unschädliche Beseitigung der Herde durchgeführt sowie eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Bestand festgelegt.“ Hier gilt auch eine generelle Stallpflicht für Geflügel. Seit 26. Jänner ist nun das ganze Bundesgebiet in Gebieten mit erhöhtem und in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko eingeteilt.

Der wirtschaftliche Schaden des betroffenen Betriebes werde laut Koller durch die öffentliche Hand entschädigt: „Es handelt sich bei der Geflügelpest um eine Krankheit, die dem Tierseuchengesetzt unterliegt. Deshalb ist eine Entschädigung nach einer Werttariftabelle, erstellt von der Landwirtschaftskammer, durchzuführen.“

Insgesamt appelliert Anton Koller nun an alle Geflügel-haltenden Betriebe – egal ob es drei Legehühner sind oder ein Großbetrieb ist – großen Wert auf die Biosicherheit zu legen. Der Experte dazu: „In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass manche Geflügelhalter sich der Gefahr, die von deren Haltungen ausgeht, nicht bewusst sind. Natürlich hat das Auftreten der Geflügelpest auch bei Geflügelhaltern mit nur zum Beispiel drei Hühnern fatale Folgen. Nicht der Schaden durch die verendeten drei Hühner sind die fatalen Auswirkungen, sondern die Gefahr der Übertragung. So kann ein Dreihühnerbetrieb aus falscher Einschätzung des von ihm ausgehenden Gefahrenpotentials das existentielle Ende von Betrieben bedeuten, welche durch die Geflügelhaltung ihren Lebensunterhalt bestreiten.“

In der Praxis

Die Bezirksbäuerin von Leibnitz, Daniela Posch, ergänzt: „Für Geflügel-haltende Betriebe ist die Situation derzeit wirklich schwierig. Dem betroffenen Betrieb gilt mein größtes Mitgefühl.“ Deshalb spüre sie in diesen Wochen einen starken Zusammenhalt in der gesamten Branche: „Neben den Kontrollen durch die Amtstierärzte führen alle Betriebe Selbstkontrollen durch. Auch das Thema Biosicherheit wird von allen groß geschrieben. Wir wollen einen weiteren Ausbruch unbedingt verhindern.“ Leider hat der Ausbruch der Geflügelpest in Kombination mit der Aufdeckung von Haltungsmissständen in einem steirischen Mastbetrieb zur Verunsicherung von Kunden geführt. Posch dazu: „Wir bemerken, dass die Kunden bei Eiern und Geflügelfleisch etwas verhaltener einkaufen.“

Landesrat Hans Seitinger appelliert angesichts des großen Vogelgripperisikos in ganz Österreich verstärkt auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu achten und auch tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel unverzüglich dem örtlich zuständigen Amtstierarzt zu melden.

Auch die Landesjägerschat hat aufgerufen, durch die Meldung von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln an die Behörde eine Ausbreitung der Geflügelpest zu minimieren.

Beitragsfoto: agrarfoto.com

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