Spannungsfeld „Straßen-Obst“

von NEUES LAND

Straßenverkaufsstände für Obst und Gemüse sind heftig umstritten. Vor allem bäuerlichen Direktvermarktern sind sie ein Dorn im Auge.

Im Frühling und Sommer ist die Lust auf frisches Obst und Gemüse groß. Derzeit Hochsaison haben auch die zahlreichen Straßenverkaufsstände, die ebenfalls um die Gunst der Konsumenten buhlen. Bäuerinnen und Bauern fragen sich: Gelten für diese Stände auch die gleichen Spielregeln?

Wolfgang Mazelle, Leiter der Fachabteilung Obstbau der LK Steiermark, hat große Bedenken, da diese Straßenstände oft das Bild von bäuerlicher Direktvermarktung, Regionalität und Saisonalität vermitteln. „In diesem Sinne sind alle Aktivitäten zu begrüßen und zu unterstützen, die einer allfälligen Irreführung von Konsumenten entgegenwirken und Transparenz und Ehrlichkeit im Handel fördern.“

Unter der Lupe

Wenn man – wie Manfred Wiesenhofer, Berater der Fachabteilung Obstbau der LK Steiermark – Verkaufsstände für „Straßen-Obst“ genauer unter die Lupe nimmt, ist schnell ein gewisses Muster zu erkennen: Sie sind oft schon mehrere Wochen vor der eigentlichen Reifezeit der jeweiligen Früchte in unseren Breiten anzutreffen. Auch der Aufstellort spielt eine große Rolle: Stark befahrene Landstraßen, markante Verkehrsknotenpunkte und das Einzugsgebiet vieler Städte. Oft scheinen auch Privatgründe bevorzugt zu werden. Durch handgemalte Schilder und wenig befestigte „Standln“ wird das Bild der bäuerlichen Direktvermarktung vermittelt. Zurecht taucht dabei die Frage auf, ob da alles mit rechten Dingen zugeht.

Typischer Straßenverkaufsstand für Obst in der Steiermark

Typischer Straßenverkaufsstand für Obst in der Steiermark. (Foto: Privat)

Rechtslage

Umfangreiche Recherchen von NEUES LAND zeigen, dass die Regelungen für den Straßenverkauf in verschiedenen Gesetzen und damit bei mehreren Behörden angesiedelt sind. Folgende Rechtsvorschriften sollten gelten, werden aber nicht immer beachtet:

Laut Lebensmittelrecht muss vor Kauf der Ware klar ersichtlich sein, mit wem man das Geschäft abschließt. Die mündliche Mitteilung oder ein Kassenbon seien dafür nicht ausreichend, wie Walpurga Rath, Leiterin des Referats für Lebensmittelsicherheit und Märkte der Stadt Graz, bestätigt. Eine Tafel oder Plakette des Firmeninhabers müsse also gut sichtbar angebracht werden. Außerdem hat die verkaufte Ware in punkto Herkunft und Preis ebenfalls klar beschildert zu sein. Werden die Produkte lose verkauft, muss eine geeichte Waage mit gültiger Prüfplakette vorhanden sein. Auch eine Registrierkasse darf nicht fehlen – ein Großteil der Inhaber solcher Verkaufsstände sind Gewerbetreibende.

Qualität

Josef Pusterhofer, Leiter des Referats Pflanzengesundheit und Spezialkulturen in Haidegg, ergänzt hinsichtlich EU-Vermarktungsnormen: „Auch hier ist die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend. Außerdem gelten bei vielen Früchten wie Äpfel, Birnen, Pfirsichen, Nektarien und Erdbeeren zusätzlich die speziellen Vermarktungsnormen. Hier müssen auch noch Handelsklassen und Größensortierung angegeben werden.“ Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind ausschließlich von Landwirten selbst produzierte Waren im Ab Hof- und Ab Feld-Verkauf, wenn der Verkaufsstand auf betriebseigenem oder eigen-bewirtschaftetem Grund steht.

Ein weiterer sensibler Bereich ist die Straßenverkehrsordnung. Gabriele Zöscher, Rechtsexpertin des ÖAMTC, weist auf verschiedene Aspekte hin: „Außerhalb des Ortsgebiets müssen Hinweisschilder mehr als 100 Meter vom Fahrbahnrand aufgestellt werden, damit keine Ablenkung des Fahrzeuglenkers gegeben ist. Auch innerhalb des Ortsgebiets darf Reklame niemals ablenken.“ Außerdem gibt es weitere Auflagen: Standinhaber müssen für ausreichend Fahrzeugstellplätze außerhalb der Fahrbahn sorgen. Abbiegeverkehr darf nicht zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen und das Links-Zufahren auf Vorrangstraßen ist bekanntlich generell verboten.

In der Obstbauabteilung der LK Steiermark setzt man sich derzeit intensiv mit diesem Thema auseinander, um möglicherweise entsprechende Maßnahmen gegen Standbetreiber zu setzen, die nicht nach den geltenden Rechtsvorschriften arbeiten (siehe Info-Box).

Kontakte

Folgende Kontakte können bei Fragen zu den unterschiedlichen Rechtsvorschriften verwendet werden.

  • Bei Unklarheiten und Übertretungen im Bereich Lebensmittelrecht: lebensmittelaufsicht@stmk.gv.at
  • Kennzeichnungspflichten laut EU-Vermarktungsnormen: abteilung10@stmk.gv.at
  • Gefährdungen der Straßenverkehrsordnung: LPD-ST@polizei.gv.at
  • Hinweise auf Verkaufsstände, die nicht nach den geltenden Rechtsvorschriften arbeiten bei der LK-Obstbauabteilung: manfred.wiesenhofer@lk-stmk.at

Beitragsbild: fotolia.com/Joanna

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