Heimische Putenproduzenten beklagen publik gewordene tierquälerische Behandlungen von Putenküken im Ausland und fordern faire Wettbewerbsbedingungen.
Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass Puten einer italienischen Firma, deren Fleisch in österreichischen Supermarktregalen liegt, mit sogenanntem „Toe Trimming“ behandelt werden. Die Krallen der Küken werden bereits kurz nach dem Schlüpfen weggeschmolzen, damit sich die Tiere nicht gegenseitig verletzen. In Österreich, wo die Besatzdichte in Ställen wesentlich geringer ist, ist diese Praxis gesetzlich verboten – in anderen EU-Ländern hingegen nicht.
Bauernbund-Präsident Georg Strasser erklärte dazu: „Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren unter deutlich höheren Auflagen, als das in der EU die Norm ist – besonders in der Putenmast. Wir haben uns dazu entschieden, diesen Weg konsequent zu gehen, doch es braucht auch seitens des Handels und der öffentlichen Hand ein Bekenntnis zu den Erzeugnissen unserer Landwirtschaft. Deshalb sehen wir diese Schlüsselspieler jetzt in der Pflicht, unsere Bauernfamilien wirksam zu unterstützen. Wir fordern ein EU-weites Verbot des tierquälerischen „Toe Trimmings“ und eine generelle Angleichung der Haltungsstandards.“
Der Südsteirer Markus Lukas, Obmann der Geflügelwirtschaft Österreich, meinte: „Der Selbstversorgungsgrad bei Putenfleisch liegt in Österreich bei 51 Prozent, im Regal sieht man davon oftmals aber wenig. Es kann nicht sein, dass wir hochwertigstes Putenfleisch produzieren, das wir dann ins Ausland exportieren müssen, weil es bei uns keine Nachfrage dafür gibt. Auch mit der Anonymität von Lebensmitteln muss Schluss sein. Daher braucht es eine durchgängige Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch im Handel.“
Besatzdichte in Österreich
Obmann Dietmar Hipp von der ARGE Pute Österreich ergänzt: „Die Putenbranche in Österreich hat sich dafür entschieden, dem Tierwohl mehr Platz einzuräumen, als das in der EU die Regel ist. Die Besatzdichte liegt bei 40 Kilo je Quadratmeter, während der Wert EU-weit mit 70 Kilo je Quadratmeter fast doppelt so hoch ist. Deutlich höhere Haltungsstandards haben aber auch ihren Preis, der unseren Bäuerinnen und Bauern abgegolten werden muss. Daher braucht es jetzt Maßnahmen, um die Putenmast in Österreich zu stärken und die Mehrleistungen der heimischen Landwirtschaft gebührend zu honorieren.“
Der jüngste Skandal rund um das „Toe Trimming“ bei ausländischen Puten im heimischen Lebensmitteleinzelhandel ist für Strasser, Lukas und Hipp Anlass, den Handel und die öffentliche Hand in die Pflicht zu nehmen. Zu allererste fordern sie aber gleiche Standards im freien Binnenmarkt. In der Putenmast gelten in Österreich deutlich höhere Haltungsstandards als im EU-Ausland. Damit die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft gegeben ist, braucht es eine Angleichung. Konkret bedeutet das etwa, die Methode des „Toe Trimmings“ EU-weit zu verbieten. Hier ist die EU-Politik gefordert.
Putenfrischfleisch
Bauernbundpräsident Strasser weiter: „Der Lebensmitteleinzelhandel muss seiner Verantwortung nachkommen und Produkte, die unter derartigen Bedingungen hergestellt wurden, sofort auslisten. Es kann nicht sein, dass die ausländische Tierqual-Pute im Regal direkt neben der österreichischen Qualitätspute liegt. Außerdem gibt es eine gesetzliche Lücke: Putenfrischfleisch, das unverpackt in der Theke liegt, muss bislang nicht gekennzeichnet werden. Das muss sich ändern.“ Weiters verlangt er: „Mit dem österreichischen Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung müssen Möglichkeiten geschaffen werden, den Österreich-Anteil der Lebensmittel zu erhöhen. Dazu gehören auch finanzielle Anreize, mit denen sichergestellt werden soll, dass hochwertiges österreichisches Putenfleisch in der öffentlichen Beschaffung bevorzugt wird.“
Foto: agrarfoto.com