Kostbares Nass

von NEUES LAND

Der Aufwand der betrieben wird, damit wir jederzeit frisches Trinkwasser aus dem Hahn bekommen, ist enorm. Ein Blick auf Zahlen, Daten und Fakten.

Durchschnittlich verbraucht jeder von uns etwa 120 Liter Wasser im Winter und 150 Liter im Sommer – am Tag! In der Steiermark gibt es etwa 1.300 öffentliche Wasserversorger. Sie versorgen mehr als 90 Prozent der über 220.000 Haushaltsanschlüsse im Land mit dem kostbaren Nass, der Rest sind private Versorgunganlagen. Am meisten Wasser braucht die Industrie vor den Kommungen und der Landwirtschaft. Seit den 1970er-Jahren sind fast 900 Millionen Euro in Bau und Instandhaltung verschiedenster Anlagen geflossen. Zum Beispiel in über 4.000 Quellen oder mehr als 600 Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung. Das kostbare Nass wird in mehr als 1.800 Depots gespeichert und mittels öffentlicher Wasserleitungen von mehr als 15.000 Kilometer Länge an die Haushaltsanschlüsse gebracht.

Aufwendige Aufbereitung

Aber Wasser ist nicht gleich Wasser. Dessen Qualität ist je nach Herkunft, etwa Quellwasser im Vergleich zu Grundwasser, recht unterschiedlich. Und es ändert sich zusätzlich nach Niederschlag, Temperatur, Bodennutzung und vielen anderen Faktoren. Damit beim Wasserhahn immer gleich gutes Trinkwasser herauskommt, wird schon ganz am Anfang der Wasserversorgung angesetzt. Gleich nach der Gewinnung aus Brunnen oder Quelle kommt die aufwendige Aufbereitung des Wassers. Dazu gehört zum Beispiel die UV-Desinfektion, die Entsäuerung oder die Reinigung von diversen Stoffen, etwa Mangan und Eisen. Die Versorger sind verpflichtet, für die permanent hohe Qualität des Wassers zu sorgen.

Dafür gibt es feste Normen. Darin ist geregelt, welche Tests wie oft von wie geschulten Mitarbeitern durchzuführen sind, aber auch wie Anlagen gesichert werden müssen. Daneben ist nach dem Wasserrechtsgesetz spätestens alle fünf Jahre eine Fremdüberwachung fällig. Speziell dafür befugte Sachverständige machen eine umfassende hygienische und technische Prüfung von Wasser und Versorgungsanlagen. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen dann der Wasserrechtsbehörde vorgelegt werden.

Beitragsbild: Steiermark Tourismus/Herbert Raffalt

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