Fischotter im Visier

von Karl Brodschneider

Unter welchen Bedingungen die Entnahme von Fischottern möglich ist, regelt eine neue Verordnung. Der Entwurf ist in Begutachtung.

 

Seit Jahren bereitet der Fischotter der heimischen Teichwirtschaft große Sorgen, da die Tiere die Fischteiche als willkommene Nahrungsquellen sehen. Daher setzt das Land Steiermark schon seit dem Jahr 2016 Maßnahmen, welche die Teichwirte dabei unterstützen, die vom Fischotter verursachten Verluste einzudämmen. Für die fachliche Beratung im Konflikt Fischotter-Teichwirt-Angler wurde ein Fischottermanagement eingerichtet. Außerdem hat das Land eine Förderung initiiert, die Teichwirte bei der Umsetzung von Abwehrmaßnahmen finanziell unterstützt. 

Inhalt der Verordnung

Jetzt legte das Land Steiermark eine Verordnung zur Begutachtung vor, die auf der Grundlage des Artikel 16 der FFH-Richtlinie basiert. Sie ermöglicht es, künftig Fischotter zur Verhütung ernster Schäden an nicht einzäunbaren Teichanlagen, die der Zucht oder Produktion von Fischen oder anderen Wassertieren zu Speisezwecken dienen, einzufangen und von speziell geschulten Jägerinnen und Jägern weidmännisch zu erlegen. Die Kriterien für die Ausnahmen sind streng. Sie gelten lediglich für Jungtiere und erwachsene Männchen. Weibchen, die trächtig sein oder Junge haben könnten, müssen sofort wieder frei gelassen werden. Landesweit dürfen jährlich höchstens 40 Tiere entnommen werden, die zuvor mittels Lebendfallen eingefangen werden müssen. Jeder Lebendfang, jede Erlegung und jede Freilassung sind zu dokumentieren und mit Angabe des Gewichtes innerhalb von 24 Stunden der Landesregierung schriftlich zu melden. Außerdem ist die Verordnung, die mit Beginn 2023 in Kraft treten soll, auf drei Jahre befristet.

Stellungnahmen

Landesrätin Ursula Lackner erklärte dazu: „Die Population des Fischotters hat sich in den letzten Jahren so stark entwickelt, dass nun Maßnahmen getroffen werden können und müssen, um ernste Schäden zu vermeiden. Natürlich haben wir in der Verordnung auf der strengen FFH-Richtlinie basierende Auflagen verankert, um den Bestand an Fischottern weiterhin nachhaltig abzusichern.“ Landesrat Johann Seitinger erwartet, dass der mutige Schritt, der jetzt beim Fischotter gesetzt wurde, auch bei Wolf, Biber und Co. gemacht wird. “Wir wollen keine Tierart ausrotten, aber es muss möglich sein, dort Entnahmen vorzunehmen, wo wirtschaftliche Existenzen bedroht werden”, so der Landesrat.

 

Beitragsfoto: agrarfoto.com

 

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