Geflügelpest: Es war nur eine Frage der Zeit

von Karlheinz Lind

In der Steiermark ist bei zwei verendeten Schwänen das für den Menschen ungefährliche Vogelgrippe-Virus (Geflügelpest) festgestellt worden.

Vor 14 Tagen wurde er erste Fall von Geflügelpest – die sogenannte Vogelgrippe – bei einem verendeten Schwan in Niederösterreich bekannt. Nun gibt es weitere Infektionen, wie Landesveterinärdirektor Peter Wagner im Gespräch mit NEUES LAND bestätigt: „Es handelt sich dabei um einen Schwan in Wien und zwei Schwäne in der Südsteiermark. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat sich das Virus von Russland aus mit dem Vogelzug über Norddeutschland bis nach England verbreitet.“ In weitere Folge gelangte es in die südlichen Teile Europas aus. Die ersten Fälle in Österreich waren somit nur eine Frage der Zeit.

Risikogebiete

„Deshalb hat sich das Gesundheitsministerium entschieden, Risikogebiete zu definieren. Meist sind es Gemeinden entlang von größeren Flüssen“, weiß der oberste Veterinär des Landes zu berichten. In diesen Regionen tritt für Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel halten, eine Stallpflicht in Kraft. Bei kleineren Beständen müssen Futter und Tränke überdacht sein, die Tiere dürfen keinen Zugang zu offenen Gewässern haben.

Dauer der Stallpflicht

Über die Dauer der Stallpflicht kann Wagner derzeit noch keine Auskunft geben. „Wenn die Temperaturen steigen, wird sich der Infektionsdruck rasch verringern. Wir hoffen, dass die Tiere ab April wieder ins Freie dürfen“, so Wagner.

Auch die Landwirtschaftskammer (LK) Österreich rät den heimischen Geflügelhaltern zu erhöhter Vorsicht – auch außerhalb der Risikogebiete – und verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die LFI-Broschüre „Biosicherheit Geflügel“. Sie umfasst alle Maßnahmen, um die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Infektionserregern zu minimieren und damit die Tiere gesund zu erhalten.

 

Beitragsfoto: Ars Ulrikusch – stock.adobe.com

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