Ausbau von Photovoltaik neu geregelt

von Franz Tonner

Die Steiermärkische Landesregierung schickt „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ als Grundlage für den Ausbau der Photovoltaik in Begutachtung.

 

Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern und die damit verbundene Energiewende ist alternativlos, um eine sichere und leistbare Energieversorgung in Zukunft zu gewährleisten. Mit dem „Sachprogramm Wind“ ist die Steiermark bereits jetzt Vorreiter unter den alpinen Bundesländern und geht nun den nächsten bedeutenden Schritt, indem das „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ auf den Weg gebracht wird. Dies soll den weiteren geordneten Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen, durch klare Rahmenbedingungen ordnen, hochwertige Böden schützen und damit Ernährungssicherheit und Energieversorgung ermöglichen.

Priorität für den PV-Ausbau haben weiterhin Dach- und Fassadenflächen, bereits versiegelte Flächen wie zum Beispiel Parkplätze sowie vorbelastete Flächen wie beispielsweise Deponien. So wurde schon in der Vergangenheit eine PV-Verpflichtung im Neubau festgeschrieben und es wurden Förderprogramme für innovative PV-Doppelnutzungen aufgelegt. Parallel dazu sieht die Landesregierung einen größeren Bedarf an Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Hektar. Diese Vorrangzonen werden vom Land Steiermark nun im Zuge des „Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie“ (Überörtliche Raumplanung) ausgewiesen.

Drei Landesräte

Die drei Landesräte Hans Seitinger, Ursula Lackner und Barbara Eibinger-Miedl präsentierten den Verordnungsentwurf zum Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie.

Betroffen sind 34 Gemeinden mit 37 Vorrangzonen, welche die entsprechenden Prüfungen (Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft) durchlaufen haben. Mit dem Beschluss der Landesregierung in der Regierungssitzung geht der Entwurf in eine achtwöchige Begutachtungsfrist (bis 23. März). Nach der Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen soll die finale Verordnung im zweiten Quartal 2023 beschlossen werden.

Für Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl ist die Steiermark als Green Tech Valley Österreichs eine internationale Vorzeigeregion bei der Entwicklung und beim Einsatz Grüner Technologien. „Wir stellen jeden Tag unter Beweis, dass wirtschaftliches Wachstum und Nachhaltigkeit einander nicht ausschließen, sondern gemeinsam verfolgt werden können“, so Eibinger-Miedl.

Strenger Schutz

Für die Ausweisung der PV-Vorrangzonen wurden auch 0,7 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen in der Steiermark genutzt. Mit der expliziten Ausweisung dieser Gebiete wird sichergestellt, dass auf der anderen Seite 99,3 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen von der Nutzung für Photovoltaik-Flächen ausgeschlossen sind und damit unter strengem Schutz stehen. Die Definition der PV-Vorrangzonen erfolgte somit unter der Prämisse, jene wertvollen Flächen zu schützen, die etwa für die landwirtschaftliche Nutzung und die Ernährungssicherheit einen hohen Stellenwert haben. Daher bleiben die hochwertigsten Flächen weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten.

Notwendiger Kompromiss

Agrarlandesrat Hans Seitinger hat sich vehement gegen den übermäßigen Verbau von landwirtschaftlichen Flächen gewährt und einen tragbaren Kompromiss erzielen können. Er sagt: „Der vorliegende Verordnungsentwurf für die Ausweisung von PV-Flächen ist ein notwendiger Kompromiss, der die Sicherung der regionalen Lebensmittelproduktion mit dem Erfordernis zum raschen PV-Ausbau verbindet. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Dazu ist auch eine verstärkte Nutzung von Biomasse, Windkraft, Wasserkraft und Photovoltaik erforderlich. Wesentlich ist, dass die hochwertigsten Flächen weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten bleiben, landwirtschaftliche Vorrangflächen außerhalb des Sachprogramms als Ausschlusszonen definiert werden und der erforderliche Netzausbau rasch vorangetrieben wird.“

 

Beitragsfotos: agrarfoto.com, Land Steiermark/Binder

 

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