Begutachtungsverfahren beendet, Verordnung beschlossen

von Karl Brodschneider

Die Landesregierung hat das „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ mit 36 Vorrangzonen im Gesamtausmaß von 778 Hektar beschlossen.

 

Rund 165 Stellungnahmen waren beim Begutachtungsverfahren für die Verordnung zum „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ abgegeben worden. Nun hat es die Landesregierung beschlossen. Dieses enthält 36 statt vorher 37 Vorrangzonen für Großanlagen auf Freiflächen mit einem Gesamtausmaß von 778 Hektar in 33 Gemeinden. Das bedeutet eine Flächenreduktion von 46,2 Hektar im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag. Das Sachprogramm wird bereits nach drei Jahren evaluiert, vorher waren dafür fünf Jahre vorgesehen. Weiters ist festgelegt, dass die innerhalb der Vorrangzonen errichteten Anlagen eine Mindestgröße von zumindest einem Hektar haben müssen. Unverändert bleibt die Tatsache, dass mit der durch das Sachprogramm festgelegten Eignung der Flächen für Photovoltaikprojekte keinerlei Verpflichtung für Grundeigentümer verbunden ist, entsprechende Projekte zuzulassen oder umzusetzen. Diese Befürchtung war im Zuge der Begutachtung mehrfach geäußert worden.

Primäre Ziele

Zur Erreichung der Ziele der Energiewende sollen vorrangig Photovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen, Parkplätzen und vorbelasteten Flächen herangezogen werden. Dazu kommen kleinere Flächen (unter zwei Hektar), deren Widmung im Zuge der örtlichen Raumplanung in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde fällt. Parallel dazu gibt es aber auch Bedarf für größere Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Hektar Größe. Für solche Sonnenkraftwerke hat das Land mit der nun beschlossenen Verordnung Vorrangzonen definiert, die sich besonders gut für die PV-Nutzung eignen und auf denen ohne weitere große Genehmigungsverfahren PV-Anlagen errichtet werden können.

Ein Kompromiss

Landesrat Hans Seitinger sagte in einer ersten Stellungnahme: „Das nunmehr beschossene PV-Sachprogramm ist ein Kompromiss, der die Sicherung der Lebensmittelproduktion, das Erfordernis eines nachhaltigen Energieausbaus und die Verminderung der Abhängigkeit von Energieimporten verbindet. Wesentlich ist, dass in Hinkunft alle wertvollen Agrarflächen beziehungsweise Vorrangflächen als Ausschlusszonen definiert werden und dass der Netzausbau rasch vorangetrieben wird.“

Auch in einer anderen Energie-Sache gab es jetzt eine Entscheidung. Bei einer Bürgerbefragung in Gaal haben sich 72 Prozent gegen einen geplanten Windpark mit acht Windrädern auf der Brandkuppe ausgesprochen.

 

Foto: agrarfoto.com

 

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