Nach einer Klage möchte ein betroffener Landwirt Berufskollegen zur Vorsicht beim Abschluss von Dachnutzungsverträgen für Photovoltaikanlagen raten.
Landwirt Hermann Z. (Name von der Redaktion geändert) führt gemeinsam mit seiner Familie eine Landwirtschaft in der Steiermark. Am Hofareal befinden sich große Hallen mit entsprechenden Dachflächen, die für den Betrieb der Landwirtschaft notwendig sind. Aufgrund der Nähe zur öffentlichen Straße sind diese Dachflächen auch für Dritte gut einsehbar. Dies war auch der Grund, warum Herr Z. vor rund zweieinhalb Jahren Besuch von einem Vertriebsmitarbeiter einer PV-Betreibergesellschaft bekam, die sich unter anderem auf die Pachtung von Dachflächen für die Installation von PV-Modulen spezialisiert hat.
Erste Gespräche
In einem Erstgespräch zeigte der betroffenen Landwirt Interesse an der Vermietung der Dachflächen zur Stromproduktion. Als Vergütung wurde mündlich der Jahresstrombedarf des Landwirtes festgelegt. Bei weiteren Treffen am Hof kam dann auch ein weiterer Mann ins Spiel, der auf selbständiger Basis für die Betreibergesellschaft technische und wirtschaftliche Analysen erstellt. Nach genauerer Begutachtung der Gebäude wurde dem Landwirt eine Vollmachterklärung zur Unterzeichnung vorgelegt. Dabei gehe es, so die beiden Vertreter, um die Abfrage beim Energieversorger bezüglich Einspeisemöglichkeit und einiges mehr. Dies wurde vom Landwirt auch unterzeichnet. Im Zuge dieser Unterzeichnung wurde dem Landwirt ein weiteres Schriftstück zur Unterzeichnung vorgelegt. Dabei brauche er nur die Adresse einfügen und zu unterschreiben. Dies sei zur Vollmacht als Ergänzung notwendig, um die Statik der Dachflächen zu prüfen. Diese Prüfung wurde übrigens nie durchgeführt.
Fataler Fehler
Wie sich einige Monate später herausstellte, handelte es sich beim zweiten unterzeichneten Formular um die Auftragserteilung für die Planungsarbeiten, wobei der Landwirt die Kosten dafür zu tragen habe. Und diese Rechnung wurde im Juni 2023 in der Höhe von über 7000 Euro auch zugestellt, obwohl das Projekt nicht realisiert wurde. Denn der Dachnutzungsvertrag der PV-Betreibergesellschaft war für den betroffenen Landwirt nicht zu unterzeichnen: „Sie wollten nicht nur ins Grundbuch, sondern ich wäre auch haftbar gewesen, wenn die PV-Anlage beschädigt geworden wären. Dabei sollte ich nicht nur die Module auf meine Kosten erneuern, sondern hätte auch den entgangenen Stromertrag finanziell ausgleichen müssen.“ Auch eine Übertragung des Projektes an Dritte wäre in diesem Vertrag möglich gewesen.
Treffen vor Gericht
Da der Landwirt die Rechnung für die Planungskosten nicht bezahlte, wurde diese eingeklagt. Bei der knapp siebenstündigen Gerichtsverhandlung wurde der Bauer schlussendlich freigesprochen. Sein Resümee: „Ich möchte damit einfach alle warnen, damit ihnen nicht das gleiche passiert. Das Wichtigste ist, vor der ersten Unterschrift – in diesem Fall war es die Vollmacht – den Dachnutzungsvertrag genau zu studieren und auch juristisch prüfen zu lassen.“ Damit könne man sich eben sehr viel Ärger ersparen, so der Landwirt abschließend.