Stromkostenbremse erfolgreich verhandelt 

von Franz Tonner

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der Energiekostensteigerung Ende vergangenen Jahres ein Stromkostenbremse für Haushalte eingeführt. Bei der Umsetzung der Stromkostenbremse zeigte sich jedoch, dass bäuerliche Haushalte, die sowohl den betrieblichen als auch den Haushaltstrom über einen einzigen Zählpunkt mit dem Lastprofil „Landwirtschaft” bezogen haben, bei der Stromkostenbremse durchgefallen wären. Daher hat die Interessensvertretung sofort reagiert und gemeinsam mit Bundesminister Norbert Totschnig eine Änderung der Regelung durchsetzen können, sodass jetzt alle bäuerlichen Haushalte von der Strompreisbremse profitieren können. Zusätzlich hat ja Minister Norbert Totschnig den Stromkostenzuschuss in der Höhe von 120 Millionen Euro für die landwirtschaftlichen Betriebe erkämpft, um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen.

Anträge auf Gewährung der Stromkostenbremse können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden. Die Stromkostenbremse wirkt bei allen Nettostrompreisen über 10 Cent pro kWh mit bis zu 30 Cent. Pro Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr gefördert. Der Zuschuss wird automatisch auf der Stromrechnung ab 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten berücksichtigt. Die Interessensvertretung hat erfolgreich gehandelt,  

meint Ihr Franz Tonner.

 

 

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