Menschenrechte mit Klima-Dimension

von Karl Brodschneider

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in dieser Woche ein Urteil gefällt, das man zweifelsohne als historisch bewerten kann. Eine Gruppe von Schweizer Seniorinnen hatte geklagt, weil aus ihrer Sicht die Schweizer Regierung nicht genug unternommen hätte, um sie als besonders verwundbare Gruppe vor den Folgen der Klimaerwärmung zu schützen. Die Frauengruppe hat nun Recht erhalten.

Die Folgen dieses Urteils sind weitreichend und haben auch Auswirkungen auf Österreich. Die regierenden Politiker müssen ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen angehen, denn gemäß dieses Urteils haben Menschenrechte auch eine Klimadimension. Das heißt nichts anderes, als dass der Staat künftig viel leichter dazu verpflichtet werden kann, in Umweltangelegenheiten aktiv zu werden. Das ist quasi ein Auftrag an alle nationalen Regierungen und EU-Mitgliedsstaaten, den angepeilten Weg bis zur Klimaneutralität im Jahr 2050 konsequent zu beschreiten.

In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft viel mehr Klimaklagen gegen Regierungen und Unternehmen geben wird und dass viele dieser Klagen auch Aussicht auf Erfolg haben dürften. Aber eigentlich müsste einem schon der Hausverstand sagen, dass Klimamaßnahmen dringend erforderlich sind. Dass wir jetzt Anfang April in Österreich schon Tagestemperaturen um die 30 Grad und Frühtemperaturen zwischen 15 und 20 Grad haben und dass wir laut jüngstem Gletscherbericht schon in 40 Jahren keinen Gletscher mehr in Österreich haben könnten, ist nämlich mehr als bedenklich.

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