Der richtige Start für den Stallbau

von NEUES LAND

Auf die gute Vorbereitung kommt es an. Noch bevor die erste Schaufel geschwungen wird, gibt es einiges zu beachten.

Ganz egal, ob Neu-, Aus- oder Zubau, ob innerhalb oder außerhalb des Ortsgebietes: ein Stallbau muss gut geplant und vorbereitet sein. Das kann eine Menge Ärger, Zeit, Nerven und Kosten ersparen. Nicht nur im Umgang mit Behörden, auch für das Einvernehmen mit der Nachbarschaft ist vorbeugen besser als streiten. Immer strengere Vorschriften im Bezug auf Bau, Umwelt und Tierwohl müssen beachtet werden und sind für den Laien in keinster Weise beherrschbar. Neu-, Zu- und Umbauten von Stallbehörden unterliegen der baubehördlichen Bewilligungspflicht.

Erste Instanz für den Bau ist die Gemeinde. Auch eine Nutzungsänderung für einen bereits bestehenden Stall muss ebenfalls bewilligt werden, wenn sie – in welcher Form auch immer – Nachbarrechte oder auch ganz allgemein die Öffentlichkeitsrechte berühren könnte. Erst wenn der Baubescheid der Gemeinde rechtskräftig ist, also nach Ablauf der Einspruchsfrist, darf mit dem Bau begonnen werden. Der Baubeginn als solcher muss bei der Gemeinde angezeigt werden. Dasselbe gilt für die Fertigstellung des Rohbaus. Wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach rechtskräftigem Bescheid mit dem Stallbau begonnen wird, erlischt die Baubewilligung wieder.

Änderungen anzeigen

Übrigens sind auch Abbrüche von Gebäuden im Regelfall genehmigungspflichtig. Sollte es im Zuge der Bauarbeiten zu Abweichungen kommen, muss ebenfalls die Behörde informiert und die geänderten Baupläne eingereicht werden. Achtung: die Baubewilligung bezieht sich immer nur auf das eingereichte Objekt. Auch eine geringfügige Änderung kann im Extremfall einen Abbruchbeischeid nach sich ziehen, wenn die Änderungen nicht angezeigt und entsprechende Pläne nicht nachgereicht werden. Damit es erst gar nicht so weit kommt, ist in der Planungsphase das Einbeziehen von Experten sinnvoll. Nicht nur in architektonischer Hinsicht. Auch was zum Beispiel Raumordnung, Technik, Baurecht, Finanzierung oder Förderungen betrifft. Hier sollten keine Investitionen gescheut werden, weil sie hohe Folgekosten verhindern können.

Ganz abgesehen von diversen Gutachten, die für die Baugenehmigung sowieso gebraucht werden könnten. Um dem komplexen Thema Stallbau seinen “Schrecken” zu nehmen, hat die Landwirtschaftskammer den Steiermärkischen Stallbauleitfaden herausgebracht. Hier sind alle Informationen von der Planung bis zur Inbetriebnahme klar und übersichtlich mittels erklärenden Grafiken und Checklisten angeführt.

 

Beitragsbild: grispb – stock.adobe.com

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