Rückzahlungen für Mutterkuhbetriebe

von NEUES LAND

Die heimische Agrarpolitik läuft Sturm gegen EU-Maßnahme. Man ruft dazu auf, Rückzahlungs-Bescheide umgehend zu beeinspruchen!

Nach den drastischen Kürzungen im Bereich der Almflächenförderungen sind Almbauern nun erneut von Sanktionen betroffen – man verlangt von ihnen die Rückzahlung von Fördergeldern. Das lässt bei den Vertretern der Bauernschaft die Alarmglocken schrillen.

Grund für die geforderten Rückzahlungen: Die EU-Kommission sieht in der mittlerweile abgeschafften Mutterkuhprämie und der damit gekoppelten Almprämie eine Doppelförderung und erklärt diese daher als unzulässig. Damit ergibt sich die Forderung nach Rückzahlungen für einen Teil der Betriebe. Strittig in dieser brisanten Situation ist im Moment noch, ob sich diese Berichtigung nicht nur auf die Anzahl der aufgetriebenen, also gealpten, Mutterkühe bezieht, sondern auch auf jene, die nicht auf der Alm waren. Möglicherweise sind auch Schaf- und Ziegenhalter betroffen.

Österreichweit haben nach derzeitigem Stand der Dinge knapp 2000 Betriebe einen Bescheid in Sachen Förderungsrückzahlung erhalten. Die Steiermark ist mit rund 500 Betrieben und einer Rückforderungssumme von insgesamt 440.000 Euro das am stärksten betroffene Bundesland. Das Unverständnis über diese Vorgangsweise ist groß. Somit ist, wie Vertreter der Bauernschaft übereinstimmend meinen, dringender Handlungsbedarf gegeben.

Der steirische Nationalratsabgeordneter Andreas Kühberger hat sich dieser Causa auf Wiener Ebene im Agrarklub angenommen. Er findet deutliche Worte dazu: “Für unsere heimischen Betriebe ist diese Rückforderung ein Schlag ins Gesicht, vor allem im Hinblick auf die ohnehin sinkenden Alm-Auftriebszahlen.“ Auch Agrarlandesrat Hans Seitinger schlägt bei diesem sensiblen Thema in die gleiche Kerbe: “Diese Art der Herangehensweise ist in Wahrheit keinem Menschen logisch erklärbar. Unsere fleißigen Bäuerinnen und Bauern dafür zu bestrafen, dass sie sich dem enormen Aufwand hingeben, überhaupt Weidevieh auf die Alm zu treiben und so auch unsere heimische Kulturlandschaft zu pflegen, ist mit Sicherheit der falsche Weg. Gemeinsam mit allen Agrarlandesräten und dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus haben wir im Rahmen der Landesagrarreferentenkonferenz dieses Thema bereits intensiv diskutiert. Das Ministerium wurde beauftragt hier eine gangbare Zukunftslösung für alle Beteiligten zu finden.“ Um eine Korrektur der Rückzahlungen vornehmen zu können, gibt es die Möglichkeit bis zu vier Wochen nach dem Erhalt des Bescheides Einspruch gegen diesen zu erheben. Seitinger und Kühberger appellieren daher an alle Betroffenen, diese Möglichkeit zu nutzen und in Abstimmung mit der zuständigen Bezirksbauernkammer unbedingt diese Einsprüche vorzunehmen.

 

Foto: Arthur

Zum Thema passend

Einen Kommentar abgeben