Zinsanstieg, massive Inflation und damit die Erhöhung der Baukosten, strengere Darlehensvergaberichtlinien durch die EU – all diese Umstände haben in den letzten Jahren die Erfüllung des Wohntraumes gerade für junge Menschen quasi unerfüllbar gemacht. Gerade für diese Zielgruppe ist der Jungfamilien-Bonus gedacht. Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohnraum und dessen Einrichtung. Diese Förderung gilt gleichermaßen für Miet- und Eigentumsobjekte und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrages von maximal 10.000 Euro ausbezahlt, abhängig von der Höhe der Investitionskosten. Als Jungfamilie gelten übrigens auch Alleinerzieher unter 40 Jahren mit mindestens einem sorgepflichtigen Kind. Kernstück der Offensive ist sicher die Eigenheimförderung neu. Hier wird der erstmalige Bau oder Kauf inklusive Sanierung eines bestehenden Eigenheimes mit einem zinsbegünstigten Darlehen von maximal 200.000 Euro gefördert. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen und der Zinssatz ist über die Laufzeit gestaffelt, sodass man am Anfang nur 0,25 Prozent pro Jahr Zinsen zahlt, dieser steigt auf maximal 1,5 Prozent am Ende der Laufzeit.
Geförderte Sanierung
Auch die thermische Sanierung bereits bestehender Gebäude wird gefördert. Diese Förderung richtet sich speziell an Eigentümer eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses mit niedrigem Haushaltseinkommen. Je nach Projekt können hier bis zu 100 Prozent der förderfähigen Projektkosten lukriert werden. Daneben wird auch die sogenannte kleine Sanierung gefördert. Das können thermische Verbesserungen am Gebäude sein, aber auch sicherheitsrelevante, zum Beispiel für den Hochwasserschutz. Verbesserungen der Haustechnik werden ebenfalls gefördert sowie Sanierungsmaßnahmen oder Wohnraumerweiterungen. Diese Förderung richtet sich an Eigentümer, Mieter und Bauberechtigte. Die nicht rückzahlbare Förderung beträgt 15 Prozent der förderbaren Kosten. Das sind maximal 50.000 Euro bei Wohnungen und bei Ein- beziehungsweise Zweifamilienhäusern maximal 100.000 Euro pro Gebäude. Die umfassende energetische Sanierung ist quasi die „Königsdisziplin“ bei den Sanierungen. Dabei müssen mindestens drei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, zum Beispiel Dämmung der Fassade, Erneuerung der Fenster und Türen sowie Umstellung des Heizsystems. Hier werden 30 Prozent der förderbaren Kosten, welche bei Wohnungen bis zu 50.000, bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 100.000 Euro betragen, mittels einmaligem, nicht rückzahlbarem Förderungsbeitrag geleistet. Auch Umbauten für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen werden gefördert, und zwar mit 30 Prozent der förderbaren Kosten von bis zu 50.000 Euro bei nachgewiesener Erwerbsminderung von Eigentümer oder Mieter. Neben all diesen Förderungen gibt es auch spezielle Programme für den Heizungstausch, umfassende Sanierungen mit mehreren Wohneinheiten, Revitalisierungen, gemeinnützigen Wohnbau sowie Ortskernbelebung.FördWirt
Nähere Informationen: www.wohnbau.steiermark.at