Vier steirische Bezirke gelten nun als Gebiete mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko. Hier gilt die Stallpflicht ab 50 Tieren.
Auf mehreren Geflügelbetrieben in Ober- und Niederösterreich wurde in den vergangenen Tagen bei verendeten Tieren die Vogelgrippe festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung dieser Geflügelpest zu verhindern, hat das Gesundheitsministerium ganz Österreich zu einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt. Insgesamt 25 Bezirke wurden zudem als Gebiete mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko ausgewiesen. „Darunter sind auch die vier steirischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz, Südoststeiermark und Hartberg-Fürstenfeld“, erklärt Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer und weist auf besonders strenge Biosicherheitsmaßnahmen und eine generelle Stallpflicht für geflügelhaltende Betriebe mit mehr als 50 Tieren in diesen vier Bezirken hin.
Verendete Wildvögel melden
Weiters sagt Schmiedtbauer: „Ich darf auch daran erinnern, dass das Auffinden von verendeten Wildvögeln unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist. Belassen Sie nach der Meldung die Tiere vor Ort! Die Behörde wird eine seuchensichere Bergung durchführen und die Untersuchung der Vögel veranlassen.“ Abschließend appelliert sie, alle Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Mit dem Auftreten der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist in Europa jedes Jahr im Frühjahr und Herbst zu rechnen. So massiv wie heuer war es aber schon lange nicht mehr. Experten vermuten auch einen Zusammenhang mit dem extremen Hochwasser in Niederösterreich. Wildvögel dürften öfter als sonst üblich in Niederösterreich eine Rast gemacht haben. Durch infizierte Wildvögel oder ihren Kot kann das Virus auf Hausgeflügel übertragen werden. Es ist hochansteckend. Die Erkrankung verläuft bei Geflügel meist tödlich.
Bei Menschen sind in Europa bisher keine Erkrankungen mit der Vogelgrippe nachgewiesen worden. Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln (Arbeit in Geflügelbetrieben) kann es in seltenen Fällen zu einer Übertragung von Vögeln auf Menschen kommen. Dabei führt die Infektion zu grippeähnlichen Symptomen. Eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann jedoch ausgeschlossen werden.
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