„Nach unzähligen Verhandlungsrunden haben wir die Hilfszahlungen für die in ihrer Existenz schwer getroffenen Bauernfamilien unter Dach und Fach gebracht“, gab Agrarlandesrat Johann Seitinger bekannt.
Ende April des heurigen Jahres hatten Frost und Schneebruch alleine in der Steiermark zu dramatischen Schäden in der Höhe von 230 Millionen im Obst- und Weinbaubereich, bei Spezialkulturen und auch im Marktfruchtbau geführt. Die Steiermark war damit das Epizentrum dieser Naturkatastrophe. In einem zwischen Bund und Land gut abgestimmten Krisenmanagement wurden Sofortmaßnahmen wie z.B. die Unterstützung des Bundesheeres bei den Aufräumungsarbeiten, die kostenlose Entsorgung von Hagelnetzen oder auch eine erste einzelbetriebliche Schadensabschätzung in die Wege geleitet. Die Existenzsicherung bei Weinbauern startet bei einem Ernteverlust von knapp 70 Prozent und bei Kernobst (Äpfel und Birnen) ab 50 Prozent, bzw. bei übrigen Spezialkulturen ab 35 Prozent.
“Wir lassen die betroffenen Bäuerinnen und Bauern nicht im Stich. In dieser schwierigen Situation ist es besonders wichtig, rasch zu helfen. Mit der Entschädigungsregelung aus dem Katastrophenfonds, die wir in nur wenigen Wochen gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet haben, sichern wir die Existenz der Betroffenen bäuerlichen Betriebe”, betont Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.
Zudem wird auch das steirische Buschenschankgesetz kurzzeitig geändert und damit ein beschränkter Zukauf von Trauben aus Österreich für unsere touristisch so wichtigen Buschenschenken ermöglicht. Parallel zu den Sofortmaßnahmen wurde damit begonnen, Unterstützungsmaßnahmen in Form von Hilfspaketen zu erarbeiten. Dabei mussten nicht nur die unterschiedlichen Vorstellungen der betroffenen Bundesländer auf einen Nenner gebracht, sondern vor allem auch die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der Europäischen Kommission und dem Bund abgestimmt werden. Neben den großen Schäden in der Steiermark war es hauptsächlich auch noch in Niederösterreich, dem Burgenland und Kärnten zu Schäden gekommen.
„Die Steiermark hat in dieser Entschädigungsfrage aufgrund des Ausmaßes der Betroffenheit eine Sondersituation eingenommen. Zudem sind unsere Obst- und Weinbaubetriebe sehr klein strukturiert und wirtschaften oft unter sehr benachteiligten Bedingungen. Dies alles musste bei den verschiedenen Entschädigungsansätzen berücksichtigt werden“,so Seitinger.
Bei der Konferenz der Agrarlandesräte in Salzburg wurde mit Bundesminister Andrä Rupprechter ein Hilfspaket für die betroffenen Landwirte beschlossen, das noch mit dem Finanzministierum und der EU- Kommission fixiert werden muss.
• Entschädigung von Schneedruckschäden
• Frostentschädigungen für Obst- und Spezialkulturen
• Existenzsicherung für den Weinbau
Wie es weiter geht
Nach dem Beschluss der Agrarreferenten werden alle Maßnahmen zur Abwicklung und Auszahlung der Hilfsgelder vorbereitet und die Sonderrichtlinie der EU zur Genehmigung vorgelegt. Parallel dazu läuft die objektive Schadensaufnahme durch Sachverständige, damit mit den Auszahlungen so rasch wie möglich gestartet werden kann.
„Für mehr als 20 unterschiedliche Kulturarten und für verschiedene Betriebsstrukturen bundesweit objektive und faire Entschädigungslösungen zu finden war eine lebensverkürzende Aufgabe“– so Seitinger abschließend.
Zu unserem Bild: Minister Andrä Rupprechter mit Landesrat Hans Seitinger.
Foto:Lebensressort