Im Rahmen des Programms „Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft“ fördert der Klima- und Energiefonds PV-Anlagen und erstmalig zusätzlich Stromspeicher.
Mit ihren großen Dachflächen und einem hohen Stromverbrauch eignen sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe sehr gut für den Einsatz von Photovoltaik. Der Klima- und Energiefonds stellt daher erneut in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) eine Photovoltaik-Förderung für Landwirte zur Verfügung. Erstmalig gibt es nun außerdem Zuschüsse bei der Installation von Stromspeichern. Insgesamt stehen aktuell sechs Millionen Euro zur Verfügung. Nachhaltigkeitsministerin Maria Patek: „Die Land- und Forstwirtschaft ist von klimatischen Veränderungen ganz besonders betroffen. Wir wollen daher gezielt Bäuerinnen und Bauern in die Energiewende einbinden und den Einsatz Erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft vorantreiben.“
Was gefördert wird
Gefördert wird die Installation einer neuwertigen Photovoltaikanlage von fünf kWpeak bis maximal 50 kWpeak mit oder ohne Stromspeicher, und die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher PV-Anlagen mit einem Stromspeicher. Die Förderung richtet sich an alle Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Österreich mit einer LFBIS-Betriebsnummer. Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, mit und ohne Stromspeicher, sowie Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird.
Die Förderhöhe bei Stromspeichern ist abhängig von der Größe des Speichers. Die Förderobergrenze liegt bei drei kWh pro Kilowatt der Photovoltaikanlage. Das bedeutet, dass bei einer Photovoltaikanlage mit 15 kWpeak Leistung bis zu 45 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert wird. Stromspeicher kleiner als vier kWh werden nicht gefördert. Ebenso nicht gefördert werden Stromspeicher mit Bleiakkumulatoren. Größere Speicher können errichtet werden, die Förderobergrenze liegt jedoch bei drei Kilowattstunden pro Kilowatt Peakleistung der Photovoltaikanlage. Die Antragstellung um EU-Finanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds. Die Einreichfrist endet aktuell am 20.11.2020. Information und Förderrichtlinien unter www.pv-lw.klimafonds.gv.at.
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